Häufige Fragen rund um das DZE als Soldat!
Berufsförderung von Zeitsoldaten und FWDL
Das steht dir als Soldat, in Abhängigkeit deiner Dienstzeit, zu:
- Individuelle Beratung in Fragen der Berufsorientierung sowie schulischer und beruflicher Bildung;
- Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen;
- Besuch von Lehrgängen an einer Bundeswehrfachschule;
- Förderung der beruflichen Bildung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen;
- Eingliederungshilfen in das zivile Erwerbsleben;
- Teilnahme an Eingliederungsseminaren des Berufsförderungsdienstes (BFD).
Für aktive Soldaten ist der Berufsförderungsdienst der Dienststelle zuständig. Für ehemalige Soldaten ist der BFD zuständig, der dem Wohnort des Ex-Soldaten am nächsten liegt.
Davon abweichend ist bei einer internen Maßnahme der schulischen und beruflichen Bildung oder einer zivilberuflich anerkannten Aus- und Weiterbildung (ZAW) immer der BFD zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich die Maßnahme stattfindet. Bei der Teilnahme an einer Maßnahme an der Bundeswehrfachschule, ist der BFD am Sitz der Bundeswehrfachschule zuständig.
Du solltest dir im
Klaren darüber sein, in welchem Berufsfeld du nach der Bundeswehr arbeiten möchtest.
In der Regel liegen nach deinem DZE noch etwa
35 Berufsjahre vor dir. Daher solltest du bei deiner Wahl nicht nur den Arbeitsmarkt, sondern auch deine
persönlichen Neigungen berücksichtigen.
Versuche die Ziele für deine Karriere nach der Bundeswehr zu präzisieren:
- Ich möchte meine Karriere im erlernten Beruf fortsetzen und über den BFD eine Weiterbildung machen oder studieren, um beruflich aufzusteigen bzw. mich zu spezialisieren. Jetzt Anbieter finden!
- Ich möchte eine Karriere in einem anderen Berufsfeld starten und über den BFD eine Umschulung machen oder studieren, um mich beruflich neu zu orientieren. Jetzt Anbieter finden!
- Ich habe noch keine Ausbildung und möchte über den BFD eine Berufsausbildung oder ein Studium absolvieren, um in das zivile Berufsleben zu starten. Jetzt Anbieter finden!
- Ich möchte über den BFD einen höheren Schulabschluss machen, um so z.B. die Voraussetzungen für ein Studium zu schaffen. Jetzt Anbieter finden!
Es gilt der Grundatz: Keine Förderung ohne Beratung durch den Berufsförderungsdienst!
Deshalb legt dein zuständiger BFD-Berater gemeinsam mit dir - unter Berücksichtigung deiner
Neigung, Eignung und Qualifikation - dein berufliches Eingliederungsziel fest. Es bildet die Basis für deinen individuellen Förderungsplan. Hier werden alle Schritte der notwendigen BFD-Förderung schriftlich fixiert.
Der Förderplan hat für dich eine besondere Bedeutung, weil er verbindliche Voraussetzung für die weitere Bewilligung von Leistungen seitens des BFD ist. Aus diesem Grund solltest du genau darauf achten, dass hier deine beruflichen Ziele korrekt und vollständig aufgenommen werden.
Wichtig bei der Auswahl der passenden Bildungsmaßnahmen ist, dass sie zu deinem Wiedereingliederungsziel passen.
Die Beantragung der BfD-Förderung erfolgt schriftlich über deinen zuständigen BFD-Berater.
Folgende Informationen solltest du schon vor der Antragstellung einholen:
- Bin ich dienstlich abkömmlich (bei BFD-Maßnahmen während der Dienstzeit)?
- Erfülle ich die Zugangsvoraussetzungen und passt der Abschluss zu meinen Zielen nach der Bundeswehr?
- Welche Unterrichtsform (Vollzeit, Fernstudium, u.s.w.) wähle ich und wie lange dauert die gesamte Ausbildung?
- Welcher Anbieter eignet sich am besten und wie lauten seine Kontaktdaten? Gibt es andere Optionen?
- Wie hoch sind die Lehrgangskosten inkl. Prüfungsgebühren?
- Wann findet die Bildungsmaßnahme statt? Ist der Start garantiert?
- Fallen Reisekosten an? Benötige ich eine Unterkunft vor Ort?
Nein, ein Anbieter beruflicher Bildung muss nicht zwingend Zertifizierungen, wie z.B. AZAV-Zertifizierung oder ZFU, nachweisen, damit die Förderung einer Maßnahme durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) erfolgen kann.
Externe Aus- und Weiterbildungen im Rahmen des BFD-Anspruchs
kannst du daher bei allen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
oder auch Arbeitgebern
durchführen. Allerdings darf der BFD keinen erheblichen Zweifel an der
Qualität der geplanten Bildungsmaßnahme haben.
Einzige Ausnahme bilden schulische Bildungsmaßnahmen. Diese darfst du leider nur an einer Bundeswehrfachschule und nicht bei einem Bildungsunternehmen absolvieren. Unter gewissen Voraussetzungen sind hier zwar Ausnahmen möglich, nur solltest du dich nicht darauf verlassen.
In jedem Fall solltest du die in Frage
kommenden Anbieter beruflicher Weiterbildung genau unter die Lupe nehmen
und dich von der Qualität der angebotenen Aus- und Weiterbildung
überzeugen. Welche Kriterien es hierbei zu beachten gibt, hat das
Bundesinstitut für berufliche Bildung (BIBB) in der Checkliste zusammengestellt.
Grundsätzlich hast du keinen Anspruch! Allerdings kann dir dein Disziplinarvorgesetzter gem. ZDv A-1420/12 Nr. 341 Sonderurlaub für die Teilnahme an BFD-Maßnahmen während der Dienstzeit gewähren.
Interne BfD-Maßnahmen
Umfassen alle Aus- und Weiterbildungen, Vorträge und Seminare, die dir der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr im Rahmen eines eigenen Maßnahmen-Kataloges - im Schwerpunkt während der Dienstzeit - anbietet. Diese Maßnahmen werden unter Federführung des BFD meist in Kooperation mit ausgewählten Bildungsunternehmen durchgeführt. Die Teilnahme ist für dich grundsätzlich
kostenfrei. Allerdings decken die Angebote des BFD nur einen gewissen Teil der Möglichkeiten ab und sind nicht an allen Standorten im gleichen Umfang verfügbar.
Anträge für die Teilnahme an einer internen Maßnahme müssen schriftlich beim zuständigen BFD eingereicht werden.
Das aktuelle Angebot an internen BFD-Maßnahmen findest du online im Katalog interner BFD-Maßnahmen.
Bei der Übernahme von Kosten durch den Berufsförderungsdienst kommt es auf deine Wiedereingliederungssituation an.
So gelten für die Förderung von Bildungsmaßnahmen während der Dienstzeit bzw. am Ende und nach der Dienstzeit in Teilen abweichende Regeln.
Während der Dienstzeit
Bei externen BFD-Maßnahmen übernimmt der BFD die gesamten Lehrgangsgebühren der bewilligten
Bildungsmaßnahme bis zur Höhe des jeweiligen Kostenrichtwertes bzw.
Höchstbetrages. Sofern du eine interne Maßnahme absolvieren möchtest, werden dir keine Kosten in Rechnung gestellt.
Grundsätzlich musst du bei Aus- und Weiterbildungen zunächst in Vorleistung gehen und bekommst die Kosten nach Abschluss der Maßnahme vom BFD zurückerstattet.
Bei höheren Rechnungsbeträgen oder langen Bildungsmaßnahmen solltest du deinen BFD-Berater über
die Möglichkeit von Abschlagszahlungen bzw. mit dem Bildungsanbieter
über eine eventuelle Ratenzahlung sprechen.
Für Lernmittel und Verbrauchsmaterial kannst du halbjährlich eine Lernmittelpauschale beantragen, die dir unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten ausbezahlt wird. Damit werden auch sämtliche Aufwendungen für die Anschaffung von Taschenrechnern, PC oder Laptop etc. abgegolten.
Für die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme werden keine Reisekosten, Trennungsgelder und Übernachtungskosten übernommen.
Am Ende bzw. nach der Dienstzeit
Bei externen BFD-Maßnahmen übernimmt der BFD die gesamten Lehrgangsgebühren bis zur Höhe deiner verfügbaren Kostenrichtwerte bzw. Höchstbeträge.
Für Aus- und Weiterbildungen musst du zunächst finanziell in
Vorleistung gehen und bekommst die Kosten nach Abschluss der Maßnahme
vom BFD zurückerstattet.
Bei höheren Rechnungsbeträgen oder langen Bildungsmaßnahmen solltest du deinen BFD-Berater unbedingt nach der Möglichkeit einer Direktabrechnung fragen oder mit dem Bildungsanbieter eine eventuelle Ratenzahlung vereinbaren.
Deine Reisekosten, Trennungsgelder, Übernachtungskosten sowie ggf. ein Zuschuss deine Umzugsauslagen, können ohne Anrechnung auf die Kostenhöchstgrenze bzw. Höchtbeträge nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen übernommen werden. Für die Abrechnung ist der BFD verantwortlich. Darüber hinaus kannst du für Lernmittel und Verbrauchsmaterial pro Halbjahr eine Lernmittelpauschale beantragen, die dir unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten ausbezahlt wird.
Ja, die Förderung schulischer und beruflicher Bildung durch den BFD kann bis zu sechs Jahre nach deinem Dienstzeitende erfolgen. Danach verfallen nicht genutzte Gelder deines BFD-Budgets.
Die Eingliederungshilfen des Berufsförderungsdienstes (z.B. Einarbeitungszuschuss) kannst du allerdings bis zu sieben Jahre nach dem Ende deiner Dienstzeit in Anspruch nehmen.
Dienstzeitversorgung ehemaliger Soldaten
- monatlichen Übergangsgebührnissen nach § 11 SVG, oder
- Ausgleichsbezügen nach § 11a SVG sowie
- einer einmaligen Übergangsbeihilfe (Abfindung) nach § 12 SVG.
Den richtigen Ansprechpartner findest du auf deinen Gehaltsmitteilungen.
Dienstzeitverkürzung als Zeitsoldat
Als Soldat auf Zeit hast du leider kein spezielles Recht auf Kündigung etc. Ein Ausscheiden vor Ablauf deiner festgesetzten Dienstzeit ist auf eigenen Wunsch normalerweise nur in zwei Fällen möglich:
Du kannst die
Dienstzeit als SaZ nach § 55 Abs. 3 Soldatengesetz (SG) auf eigenen Antrag verkürzen, wenn dein Verbleib im
Dienst wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder
wirtschaftlicher, Gründe eine besondere Härte für dich bedeuten würde.
Eine besondere Härte liegt aber gewöhnlich nur dann vor, wenn sich deine
persönlichen Lebensumstände plötzlich auf außergewöhnlich starker Weise
und schicksalshaft verändert haben, so dass dein Verbleib in der
Bundeswehr nicht mehr möglich ist. Das ist z.B. der Fall, wenn der
elterliche Betrieb nach dem Tod deiner Eltern in der Existenz bedroht ist
oder ein nahestehende
Angehöriger sehr intensiv von dir gepflegt werden muss und diese Aufgabe von keinem
anderen Familienmitglied
übernommen werden kann.
Nach den Bestimmungen
des § 40 Abs. 7 SG kann deine Dienstzeit als Zeitsoldat auf eigenen Antrag verkürzt werden, wenn dies im
dienstlichen Interesse seitens der Bundeswehr liegt. Dabei soll die verkürzte Dienstzeit auch die zur
Durchführung der Berufsförderung notwendige Zeit der Freistellung vom
militärischen Dienst umfassen.
Das dienstliche
Interesse an einer Verkürzung der Dienstzeit muss jedoch zwingend von deiner personalbearbeitenden
Stelle (also dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr) bekundet werden. Sofern du über eine sogenannten "Mangel-ATN" verfügst oder in deinem Verwendungsbereich zahlreiche Vakanzen vorhanden sind, ist ein dienstliches Interesse aber in der Regel ausgeschlossen. Mit Blick auf die zahlreichen unbesetzten Dienstposten und dem weiteren Aufwuchs der Bundeswehr stehen die Chancen auf eine Verkürzung der Dienstzeit im Rahmen des § 40 Abs. 7 SG aktuell sehr schlecht. Daher
solltest du vorher unbedingt mit deinem „Spieß" bzw. dem zuständigen Personalbearbeiter
oder Personalführer Verbindung aufnehmen. Nur diese können dir eine verbindliche Auskunft über die Erfolgsaussichten einer Dienstverkürzung geben.
Ist die Dienstzeit im Rahmen deiner militärischen Ausbildung mit einem erfolgreich abgeschlossenem
Studium oder einer erfolgreichen Fachausbildung verbunden, so besteht
ein dienstliches
Interesse grundsätzlich nur dann, wenn zwischen dem Abschluss der
Ausbildung
und der Beendigung des Dienstverhältnisses bzw. dem
Freistellungsanspruch noch mindestens drei Jahre Verwendung liegen.
Ausnahmen davon sind z.B. nur bei Wegfall des Dienstpostens oder
fehlenden Weiterverwendungsmöglichkeiten möglich.
Diese Bewertung ist von Fall zu Fall
unterschiedlich. Eine Möglichkeit kann
darin liegen, dass du im Zuge der Restrukturierung der Bundeswehr in deinem
Dienstbereich bzw. Deiner Ausbildungs- und Verwendungsreihe (AVR) nicht
mehr
sinnvoll eingesetzt werden kannst und strukturelle oder sonstige Gründe
einem Verwendungswechsel entgegenstehen. Aus Sicht deiner
personalbearbeitenden Stelle - also dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - darf kein Interesse mehr an einer
neuen Ausbildung bzw. einer
Weiterbeschäftigung bestehen.
Ein dienstliches Interesse lag während der Neuausrichtung der Bundeswehr häufig
beim Wegfall des Dienstpostens im
Rahmen der Auflösungen eines Verbandes bzw. bei der Umstrukturierung der
Truppengattung, Teilstreitkraft o.ä. vor. Es gab auch Fälle,
wo die für eine militärische Verwendung bestimmende Qualifikation eines Soldaten nicht mehr benötigt wurde oder ein personelle Überhänge in den Geburtsjahrgängen bestanden. Diese Situation hat sich in den letzten Jahren aber grundlegend geändert.
Wegen der vielen unbesetzten Dienstposten
sowie angestrebten Vergrößerung der Bundeswehr wird ein
dienstliches Interesse inzwischen fast nicht mehr festgestellt. Die meisten Anträge auf Dienstzeitverkürzung werden deshalb abgelehnt. Die besten Chancen hast du, wenn du "nur" um ein bis zwei Monate verkürzen willst, um
dadurch früher mit deiner BfD-Förderung beginnen zu können oder einen Jobwechsel besser realisieren zu können.
Wenn deine militärische Ausbildung mit
einem erfolgreich abgeschlossenem Studium oder einer erfolgreich
absolvierten Fachausbildung verbunden war, so kann ein dienstliches
Interesse grundsätzlich nur dann bestehen, wenn zwischen dem Abschluss deiner Ausbildung und der Beendigung deines Dienstverhältnisses bzw. deiner Freistellung vom Dienst noch mindestens drei Jahre liegen. In
begründeten Einzelfällen, wie beim Wegfall des Dienstpostens oder bei
fehlender Verwendungsmöglichkeit, können von der personalbearbeitenden
Stelle aber Ausnahmen bewilligt werden. Zudem solltest du darauf achten,
dass zwischen deinem Antrag auf Dienstzeitverkürzung und dem
angestrebten Entlassungsdatum bzw. dem Beginn der Freistellung nicht
mehr als zwei Jahre liegen.
Wegen den stufenweise aufgebauten Ansprüchen auf Berufsförderung, Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfen (Abfindung) kann es speziell bei SaZ "alter" Art zu sehr starken Minderungen kommen.
Als SaZ "neuer" Art wirst du von den Kürzungen der BFD-Ansprüche und bei der Dienstzeitversorgung nicht ganz so hart getroffen, da deine Ansprüche pro abgeleistetes Dienstjahr linear ansteigen. Damit fällst du bei einer Dienstzeitverkürzung meist nicht ganz so stark zurück.
Eingliederungsschein (E-Schein) und Zulassungsschein (Z-Schein)
Für ehemalige Soldaten, die Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines sind, wird eine bestimmte Anzahl an Stellen im öffentlichen Dienst vorbehalten. Auf diese Stellen können sich ausschließlich E- oder Z-Scheininhaber bewerben.
Für dich hat dies den entscheidenden Vorteil, dass du dich im Zuge des Auswahlverfahren nicht mit zivilen Bewerbern, sondern nur mit anderen Zeitsoldaten messen musst.
Du kannst dich aber nicht direkt auf eine bestimmte Vorbehaltsstelle bzw. bei der gewünschten Behörde bewerben.
Je nach deinen persönlichen Voraussetzungen sowie deinem angestrebten Berufszielen, erfolgt eine Auswahl und Zuweisung geeigneter Stellen über die so genannte Vormerkstelle. Das sind spezielle Dienststellen des Bundes sowie der jeweiligen Länder, die die weitere Verteilung geeigneter Bewerber auf die zu besetzenden Stellen in den Einstellungsbehörden vornehmen und das weitere Auswahlverfahren steuern. Dabei sind deine schulischen und beruflichen Qualifikationen, deine Berufserfahrung sowie für die Stelle geltenden beamtenrechtlichen und dienstordnungsmäßigen Voraussetzungen maßgeblich für den Auswahlprozess.
Eine Bewerbung auf vorbehaltene Stellen im öffentlichen Dienst sollte von dir spätestens 12 Monate vor dem geplanten Einstellungstermin bei der zuständigen Vormerkstelle eingereicht werden.Den Eingliederungs- oder Zulassungsschein musst du über den zuständigen BFD-Berater beantragen. Aber Vorsicht, beide Scheine können dir nur bis zu deinem DZE erteilt werden. Beantrage den gewünschten Schein also rechtzeitig vor deinem Dienstzeitende.
Du erhältst durch den BFD zunächst eine Bestätigung über deinen Anspruch auf einen E-Schein bzw. Z-Schein. Das Original deines E- bzw. Z-Scheines bekommst du spätestens am Tag deines Ausscheides.
- Vormerkstelle des Bundes
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- oder Thüringen
Die entsprechenden Bewerbungsunterlagen solltest du bis spätestens 12 Monate vor dem geplanten Einstellungstermin bei der zuständigen Vormerkstelle einreichen.
Das können wir dir so auf Anhieb auch nicht sagen, da hier viele individuelle Faktoren eine Rolle spielen. Wirf aber mal einen Blick in unseren Artikel E-Schein oder Z-Schein: Die Qual der Wahl.
Rente, Arbeitslosen- und Krankenversicherung nach der Bundeswehr
Für SaZ mit DZE vor dem 31.12.2018 gilt:
Für FWDL gilt:
Nimm am besten vor Ablauf deiner Wehrdienstzeit persönlich Verbindung mit deinem neuen "zivilen" Arbeitgeber oder ggf. der Bundesagentur für Arbeit (wenn du vor Antritt des Wehrdienstes arbeitssuchend gemeldet warst) auf und stelle sicher, dass das Ende deiner Wehrdienstzeit rechtzeitig der zuständigen Krankenversicherung gemeldet wird.Der Sozialdienst der Bundeswehr bietet allen aktiven Soldaten, Übergangsgebührnisempfängern, Pensionären sowie deren Familienangehörigen bundesweit professionelle und kostenlose Hilfe zu allen sozialen Angelegenheiten an.
Die Sozialberater der Bundeswehr schalten sich ein bei:
- Fragen zum Sozialversicherungs- und Versorgungsrecht,
- Fragen zum Arbeitsplatzschutzgesetz,
- der Versorgung aufgrund einer Dienstunfähigkeit,
- der Versorgung bei einer Wehrdienstbeschädigung sowie
- der Regelung von Ansprüchen in Todesfällen.
Frag am besten deinen Kompaniefeldwebel bzw. Batterie- oder Staffelfeldwebel nach dem
zuständigen Sozialberater an deinem Standort. Alternativ findest du
hier das Sozialdienstverzeichnis.