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Reservedienstleistung

Ehemalige Soldaten können innerhalb bestimmter Altersgrenzen im Rahmen der Grundbeorderung sowie aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung zu Reservedienstleistungen herangezogen werden. Bei freiwilligen Reservedienstleistungen, wie bei der Ableistung von Einzelübungen, ist jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.

Reservistendienste sind Dienstleistungen und Übungen, die du nach Absprache mit dem jeweiligen Truppenteil auf einem Dienstposten der Verstärkungs- und Personalreserve erbringst. Dazu zählen auch Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Beorderungsverwendung bzw. Vorbereitungslehrgänge für besondere Auslandsverwendungen.

Normalerweise erfolgt die Planung und Beantragung von Reservedienstleistungen in enger Abstimmung zwischen dir und dem entsprechenden Truppenteil der Bundeswehr. Deine Dienstverpflichtung erfolgt anschließend durch einen Heranziehungsbescheid (früher: Einberufungsbescheid) des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr. Für das Ableisten einer Reservedienstleistung muss - zumindest außerhalb den Bestimmungen der Grundbeorderung - keine Beorderung, d.h. die Einplanung als Reservist in einem bestimmten aktiven oder nicht-aktiven Verband bzw. in einer Dienststelle der Bundeswehr, vorliegen.

Im Übungszeitraum hast du unter anderem Anspruch auf eine Prämie, freie Heilfürsorge und freie Unterkunft sowie auf die Erstattung der Kosten für deine Hin- und Rückfahrt (innerhalb bestimmter Höchstbeträge). Je nach Art und Umfang deines Einkommens können weitere finanzielle Ansprüche auf Verdienstausfall bzw. Mindestleistungen nach den Bestimmungen der Unterhaltssicherung gemäß Unterhaltssicherungsgesetz (USG) bestehen. Speziell in einer Beorderung verpflichtete Reservisten können zudem noch einen zusätzlichen Zuschlag für längeren Dienst pro Dienstleistungstag beantragen. Für im Übungszeitraum geleistete Mehrarbeit kannst du gegebenfalls einen zeitlichen oder finanziellen Ausgleichsanspruch erwerben.

Für die Gesamtdauer der Reservedienstleistung zahlt die Bundeswehr deine Beiträge für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung weiter. Durch die freie Heilfürsorge können im Übungszeitraum gezahlte Krankenkassenbeiträge durch die Krankenkasse auf Antrag entsprechend rückerstattet oder verrechnet werden.

Bei der Ableistung von Reservedienst von bis zu drei Tagen im Rahmen einer Dienstlichen Veranstaltung (DVag) wird dir statt der Prämie ein Dienstgeld bezahlt.

Vor und nach dem Reservistendienst ist eine Kündigung aus Anlass einer Dienstleistung bzw. Übung verboten, Ausnahmen gelten aber ggf. bei freiwilligen zusätzlichen Reservistendiensten außerhalb einer gesetzlichen Verpflichtung.

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