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Wichtige Begriffe rund um das DZE

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Einarbeitungszuschuss

Muss ein ehemaliger Soldat auf Zeit bei seinem neuen Arbeitgeber über die übliche - in der Regel kurzfristige - Job-Einweisung hinaus zunächst an die Anforderungen des Arbeitsplatzes und des Betriebes herangeführt werden, so kann dem Unternehmen bis zum Erreichen des notwendigen Leistungsvermögens ein Einarbeitungszuschuss gewährt werden.

Die genaue Höhe und maximale Dauer des Einarbeitungszuschusses richtet sich gemäß § 32 Berufsförderungsverordnung (BFöV) nach dem Unterschied zwischen dem vorhandenen Leistungsvermögen, dem beruflichen Kenntnisstand sowie der Lernfähigkeit der Einzuarbeitenden und den konkreten Anforderungen des geplanten Arbeitsplatzes im Unternehmen.

  • Für den Zeitraum von bis zu 13 Wochen - in begründeten Ausnahmefällen bis zu insgesamt 26 Wochen.
  • Die Höhe beträgt zu Beginn max. 50 Prozent - in begründeten Ausnahmefällen 70 Prozent - des regelmäßigen Arbeitsentgelts.
  • Mit zunehmender Leistungsfähigkeit der Einzuarbeitenden ist die Höhe entsprechend zu verringern.
  • Die Berechnung erfolgt auf Basis des zu Beginn der Einarbeitung gezahlten Arbeitsentgelts.


Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Vorliegen eines unbefristeten oder auf die Dauer von mindestens einem Jahr befristeten Arbeitsverhältnisses.
  • Es ist das erste Arbeitsverhältnis des Soldaten innerhalb von maximal 7 Jahren nach DZE.
  • Es handelt sich nicht um eine Stelle im öffentlichen Dienst oder um einen Arbeitsplatz in einem von Ehe- / Lebenspartnern, Eltern, Geschwistern usw. geführten Unternehmen.
  • Der Antrag wird vor Beginn des Arbeitsverhältnisses schriftlich durch den Arbeitgeber gestellt.


Der Einarbeitungszuschuss wird monatlich nachträglich an den Arbeitgeber gezahlt. Wird das Arbeitsverhältnis während der Einarbeitungszeit aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund wieder aufgelöst, so muss der Arbeitgeber den bereits gewährten Einarbeitungszuschuss sofort zurückzahlen.

Der Einarbeitungszuschuss bietet gerade Soldaten mit einfacher Berufsausbildung oder ohne einschlägige Berufserfahrung eine gute Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber.

Besonders in kleineren Betrieben kann der Kostenvorteil eines Einarbeitungszuschusses einen entscheidenden Einfluss auf eine mögliche Einstellungszusage haben.

Der Einarbeitungszuschuss ist Bestandteil der Eingliederungshilfen für ehemalige Soldaten der Bundeswehr durch den Berufsförderungsdienst (BFD).

Bei Soldaten auf Zeit, mit einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren, kann statt dem Einarbeitungszuschuss eventuell auch ein Lohnkostenzuschuss in Frage kommen.

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