Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Einarbeitungszuschuss wird monatlich nachträglich an den Arbeitgeber gezahlt. Wird das Arbeitsverhältnis während der Einarbeitungszeit aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grund wieder aufgelöst, so muss der Arbeitgeber den bereits gewährten Einarbeitungszuschuss sofort zurückzahlen.
Der Einarbeitungszuschuss bietet gerade Soldaten mit einfacher Berufsausbildung oder ohne einschlägige Berufserfahrung eine gute Hilfe bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitgeber.
Besonders in kleineren Betrieben kann der Kostenvorteil eines Einarbeitungszuschusses einen entscheidenden Einfluss auf eine mögliche Einstellungszusage haben.
Der Einarbeitungszuschuss ist Bestandteil der Eingliederungshilfen für ehemalige Soldaten der Bundeswehr durch den Berufsförderungsdienst (BFD).
Bei Soldaten auf Zeit, mit einer Gesamtdienstzeit von mindestens 20 Jahren, kann statt dem Einarbeitungszuschuss eventuell auch ein Lohnkostenzuschuss in Frage kommen.
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