Eingliederungshilfen

Zur besseren Wiedereingliederung auf den zivilen Arbeitsmarkt können dir als Zeitsoldaten innerhalb von 7 Jahren nach deim DZE Eingliederungshilfen durch den Berufsförderungsdienst (BFD) gewährt werden.

Die Eingliederungshilfen umfassen gemäß § 31 Abs. 1 Berufsförderungsverordnung (BFöV) folgende Maßnahmen:
  • den Einarbeitungszuschuss (§ 32 BFöV),
  • die Erstattung von Kosten für Vorstellungsreisen (§ 33 BFöV),
  • Freistellung vom militärischen Dienst zur Teilnahme an Berufsorientierungspraktika (§§ 34 und 35 BFöV),
  • die Erstattung von Kosten für fachberufliche Prüfungen und für Umschreibungen militärischer Erlaubnisse und Berechtigungen (§ 36 BFöV),
  • das Ausstellen von Bescheinigungen und Nachweisen zur zivilberuflichen Anerkennung militärischer Ausbildung und Verwendung (§ 37 BFöV).

Soldaten auf Zeit ohne BFD-Ansprüche nach § 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sowie FWDL können ebenfalls bestimmte Eingliederungshilfen gewährt bekommen, wenn sie innerhalb eines Jahres nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses mit der entsprechenden Maßnahme beginnen.

Jobchancen verdoppeln

Jetzt kostenlos als aktiver oder ehemaliger Soldat registrieren und Jobanfragen von Arbeitgebern erhalten.

zur Anmeldung

Weiterbildung über den BFD

Finde jetzt als Zeitsoldat die passende Aus- und Weiterbildung über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD).

zur Kurssuche

Job nach der Bundeswehr

Entdecke deutschlandweit Arbeitgeber, die gezielt ehemalige Soldaten als neue Mitarbeiter suchen.

Für Soldaten und Unternehmen

Als ehemaliger Soldat und Gründer der DZE GmbH hält euch unser Geschäftsführer Felix Klein über die Welt der Karriere nach der Bundeswehr auf dem Laufenden.
Felix Klein

Mitarbeiter gewinnen

Infos für Arbeitgeber

Kursteilnehmer gewinnen

Infos für Bildungsanbieter