Im Rahmen der ersten Beratungsgespräche mit dem
Berufsförderungsdienst (BFD) wird mit dir ein individuelles
Eingliederungsziel vereinbart und im
Förderungsplan schriftlich fixiert. Es bildet die Basis für deine weitere BFD-Förderung und soll deine beruflichen Wünsche und Karriereziele nach der Bundeswehr widerspiegeln.
Allerdings kann das Eingliederungsziel nicht willkürlich gewählt werden. Es wird in Abstimmung mit dem BFD unter Berücksichtigung der Gegebenheiten des Arbeitsmarktes und deiner beruflichen und persönlichen Merkmale festgelegt. Hierfür wird insbesondere auch deine persönliche Eignung, Neigung sowie Leistungsfähigkeit betrachtet und falls erforderlich eine Eignungsfeststellung veranlasst.
In der Praxis solltest du deinem zuständigen BFD-Berater möglichst frühzeitig aufgezeigen, in welchem Beruf und in welcher Branche du nach deiner Dienstzeit als Soldat arbeiten möchtest. Sobald das Eingliederungsziel im Einvernehmen mit dir fixiert ist, werden die notwendigen Schritte, d.h. die zur Zielerreichung erforderlichen BFD-Maßnahmen abgestimmt und im Förderungsplan zusammengefasst. Nicht zum Eingliederungsziel passende Maßnahmen können vom BFD nicht gefördert werden!
Im Verlauf der BFD-Förderung kann das Eingliederungsziel mit einer entsprechenden Begründung und nach Rücksprache mit dem BFD-Berater von dir jederzeit gewechselt werden.
Da das Eingliederungsziel die zentrale Basis für alle weiteren Förderungsschritte bzw. die Bewilligung von Bildungsmaßnahmen seitens des BFD bildet, sollte es von dir auf jeden Fall großzügig bemessen und langfristig ausgestaltet werden. Denn sobald das Eingliederungsziel erreicht ist und ein erfolgreicher Wiedereinstieg in die Arbeitswelt vorliegt, könnte der BFD die weitere Förderung einstellen.