Normalerweise musst du eine geförderte BFD-Maßnahme zunächst selbst bezahlen. Das Geld wird dir auf schriftlichen Antrag erstattet, sofern dieser innerhalb von maximal 6 Monaten nach Abschluss der Maßnahme gestellt wird.
Im Rahmen einer Direktabrechnung können angefallene Kursgebühren aber auch direkt beim zuständigen Berufsförderungsdienst (BFD) eingereicht werden. Dabei ist die Rechnung des Bildungsunternehmens vom Förderberechtigten mit einem entsprechenden Vermerk zu versehen und - je nach BFD-Standort - zusammen mit deinem schriftlichen Antrag beim BFD-Berater einzureichen.
Der Vorteil der Direktabrechnung ist, dass du die Kosten einer beruflichen Aus- und Weiterbildung nicht mehr selbst vorfinanziert musst und - je nach BFD-Standort - erst nach Beendigung der Bildungsmaßnahme zurückbezahlt bekommst. Die Rechnung des Bildungsunternehmens wird direkt vom BFD beglichen.
Eine Direktabrechnung ist in der Regel nur bei Bildungsmaßnahmen am Ende und nach der Dienstzeit möglich und wird nur nach vorheriger Absprache mit dem zuständigen BFD-Berater genehmigt. Die genauen Details sind daher zwingend mit dem BFD vor Beginn der Maßnahme abzustimmen.
Zudem hast du keinen Anspruch auf eine Direktabrechnung!