Ehemalige Soldaten können innerhalb bestimmter Altersgrenzen im Rahmen der Grundbeorderung sowie aufgrund gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung zu Reservedienstleistungen herangezogen werden. Bei freiwilligen Reservedienstleistungen, wie bei der Ableistung von Einzelübungen, ist jedoch die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich.
Reservistendienste sind Dienstleistungen und Übungen, die du nach Absprache mit dem jeweiligen Truppenteil auf einem Dienstposten der Verstärkungs- und Personalreserve erbringst. Dazu zählen auch Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Beorderungsverwendung bzw. Vorbereitungslehrgänge für besondere Auslandsverwendungen.
Normalerweise erfolgt die Planung und Beantragung von Reservedienstleistungen in enger Abstimmung zwischen dir und dem entsprechenden Truppenteil der Bundeswehr. Deine Dienstverpflichtung erfolgt anschließend durch einen Heranziehungsbescheid (früher: Einberufungsbescheid) des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr. Für das Ableisten einer Reservedienstleistung muss - zumindest außerhalb den Bestimmungen der Grundbeorderung - keine Beorderung, d.h. die Einplanung als Reservist in einem bestimmten aktiven oder nicht-aktiven Verband bzw. in einer Dienststelle der Bundeswehr, vorliegen.Echte Teamplayer gesucht?
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