Der
Höchstbetrag ist der maximale Betrag an finanziellen Mitteln, der dir als
Soldat auf Zeit "neuer" Art mit mindestens vier Dienstjahren seitens des Berufsförderungsdienstes (BFD) zur Teilnahme an Bildungsmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden kann. Der Höchstwert ist abhängig von der Förderungsdauer gem. § 5 Abs. 4 SVG, welche je nach Verpflichtungsdauer als Zeitsoldat unterschiedlich ist. Die Höchstbeträge sind entsprechend § 19 Abs. 2 BFöV in mehreren Stufen zwischen
5.000 Euro bis
21.000 Euro linear gestaffelt. Bei Zeitsoldaten mit einer Verpflichtungszeit von mindestens 15, 20 bzw. 25 Dienstjahren, erhöht sich dieser Betrag um 1.000, 2.000 bzw. 3.000 Euro.
Auf schriftlichen Antrag kannst du die zur Verfügung stehenden Höchstbeträge für Lehrgangs- und Studiengebühren sowie für die
Lernmittelpauschale im Rahmen der BFD-Förderung nutzen. Dabei hast du einen verbindlichen
Rechtsanspruch zur vollen Verwendung der Höchstbeträge. Allerdings muss die von dir angestrebte Bildungsmaßnahme förderungsfähig sein und im Einklang mit den Bestimmungen der Berufsförderungsverordnung stehen.
Bei Vorliegen bestimmter
Minderungsgründe können sich deine maximalen Förderungszeiten verkürzen, was sich ebenfalls unmittelbar auf die Höchstbeträge auswirkt. So reduziert sich der jeweils zustehende Höchstbetrag für jeden gekürzten Anspruchsmonat um
333,33 Euro. Im schlechtesten Fall kann das zum kompletten Wegfall deines Höchstbetrags führen.