Der Höchstbetrag bezeichnet den maximalen Förderbetrag, den dir als Zeitsoldat der Berufsförderungsdienst (BFD) für die berufliche Aus- und Weiterbildung zur Verfügung stellt.
Er richtet sich nach der Förderungsdauer gemäß § 7 Abs. 5 SVG und variiert je nach Verpflichtungsdauer.
Nach § 19 Abs. 2 BföV ist der Höchstbetrag in Stufen von 5.000 bis 24.000 Euro linear gestaffelt.
Auf schriftlichen Antrag kannst du den Höchstbetrag für Lehrgangs- und Studiengebühren sowie für die Lernmittelpauschale nutzen. Hierauf besteht ein verbindlicher Rechtsanspruch, sofern die Maßnahme förderfähig ist und den Vorgaben der Berufsförderungsverordnung entspricht.
Verkürzen sich deine Förderungszeiten aufgrund von Minderungsgründen, reduziert sich der Höchstbetrag entsprechend: pro gekürztem Anspruchsmonat um 333,33 Euro. Im Extremfall kann der Höchstbetrag vollständig entfallen.
Die Höchstbeträge haben die früheren Kostenrichtwerte und Kostenhöchstgrenzen nach § 19 Abs. 2 BföV (alte Fassung) ersetzt, die weiterhin für "SaZ alter Art“ gelten.
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