Wussten Sie schon, dass seit Dezember 2011 für jeden Monat im Auslandseinsatz auch ein
erhöhter Rentenanspruch nach der Bundeswehr bzw. im Alter besteht? Nicht? Dann sind Sie in bester Gesellschaft - denn mir ging es bis vor kurzem genauso! Zumindest bis ich durch Zufall auf einen Beitrag des Deutschen BundeswehrVerbandes (DBwV) gestoßen bin.
Es ist ja ein bekanntes Problem, mit dem aktive und ehemalige Zeitsoldaten immer wieder zu kämpfen haben - der mangelnde Informationsfluss innerhalb der Bundeswehr. Denn obwohl die gesetzliche Grundlage bereits seit über 3 Jahren besteht, wissen vermutlich nur wenige Soldaten auf Zeit, dass sie durch die Teilnahme an Auslandseinsätzen auch mit mehr Rente nach der Bundeswehr rechnen können. Mit dem Inkrafttreten des Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetzes (EinsatzVVerbG) wurde am 13. Dezember 2011 festgelegt, dass jeder Kalendermonat in einer besonderen Auslandsverwendung zu einem Zuschlag von
0,18 Entgeltpunkten bei der Nachverrechnung seitens der Bundeswehr führt. Allerdings werden dabei nur Einsatzzeiten ab dem
Stichtag 13. Dezember 2011 berücksichtigt. Zudem müssen insgesamt mindestens 180 Einsatztage vorliegen. Für die Ermittlung der geforderten 180 Tage werden jedoch auch Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung ab dem 1. Dezember 2002 mitgezählt.
Auswirkungen auf die Rente nach der Bundeswehr
Was zunächst nach nicht viel klingt, klimpert sich bei näherer Betrachtung ganz schön zusammen. So habe ich selbst zwischen Juli 2011 und Mai 2014 insgesamt knapp 15 Einsatzmonate im Kosovo, in Mali und in Afghanistan verbracht. Da die Zeit vor dem Stichtag im Dezember 2011 nicht berücksichtigt wird, bleiben trotzdem fast 10 Monate Einsatz übrig. Hieraus ergeben sich in meinem Fall stolze 1,8 Entgeltpunkte für die Rentenberechnung, was aktuell etwa 51,50 Euro an Rente entspricht - und das pro Monat!
Doch die
Nachversicherung in der Rentenkasse erfolgt am Ende der Dienstzeit nicht automatisch - zumindest lautete so die Aussage meiner zuständigen Stelle beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Sollen die Einsatzzeiträume einer besonderen Auslandsverwendung für die Rente berücksichtigt werden, so müssten diese schriftlich beantragt und nachgewiesen werden. Das steht jedoch im Widerspruch zum offiziellen Verfahren, bei dem eine gesonderte Antragstellung zur Berücksichtigung der Einsatzzeiten gar nicht vorgesehen ist.
So sollten (ehemalige) Zeitsoldaten vorgehen
Um daher auf Nummer sicher zu gehen, sollten aktive Soldaten am besten Kontakt mit ihrem S1-Bereich aufnehmen. Denn es gibt genügend Fälle, wo die Übermittlung der Einsatzdaten nicht richtig geklappt hat. Beorderte Reservisten und alle anderen ehemaligen Soldaten auf Zeit sollten sich ebenfalls an ihre Beorderungsdienststelle oder am besten gleich an die zuständige Stelle beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) wenden.
Wurden die Einsatzzeiträume entgegen dem eigentlichen Meldeverfahren doch nicht bei der Nachversicherung berücksichtigt, so müssen sie mit dem BAPersBw - Referat I 2.3.2 Team Entgeltpunkte - abgestimmt werden. Wenn alles klappt, sollte der Nachversicherung in der Rentenkasse nichts mehr im Wege stehen.
Es wäre für viele ehemalige Zeitsoldaten mit Sicherheit einfacher gewesen, wenn ihnen diese Prozedur bereits vor dem Dienstzeitende bekannt gewesen wäre. Ich hätte mich auf jeden Fall darüber gefreut, wäre der Dienstherr mit diesen Informationen schon deutlich früher um die Ecke gekommen. Schließlich ist das Gesetz eine tolle Sache. Nur leider lässt der entsprechende Informationsfluss (noch) zu wünschen übrig.