Mit der Ernennung zum Beamten bzw. Beamten auf Widerruf können Inhaber von
Eingliederungsscheinen beim Wechsel in den öffentlichen Dienst für
maximal 10 Jahre Ausgleichszahlungen, die sogenannten
Ausgleichsbezüge, erhalten. Diese gleichen gemäß § 11a
Soldatenversorgungsgesetz (SVG) die Differenz der monatlichen Bezüge bei einer schlechter besoldeten Beamtenstelle des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu den früheren Dienstbezügen aus.
Berechnungsgrundlage für die Höhe der
Ausgleichsbezüge bilden dein
letztes Grundgehalt als Soldat auf Zeit (Brutto-Grundbezüge deines letzten Dienstmonats) sowie das
Brutto-Grundgehalt deiner Dienst- oder Anwärterbezüge als Beamter. Dadurch sollen bei dir finanzielle Nachteile beim Wechsel auf eine zivile Beamtenstelle nach dem Dienstzeitende vermieden werden. Wenn du jedoch wieder die frühere Besoldungsstufe als Soldat erreichst, dann fallen die monatlichen
Ausgleichsbezüge weg.
Allerdings besteht bei Nutzung des
E-Scheins kein Anspruch auf die Zahlung von
Übergangsgebührnissen. Daher ist eine genaue Berechnung deiner Einkommenssituation sinnvoll. Häufig lohnen die
Ausgleichsbezüge nur, wenn du beim Ausscheiden aus der Bundeswehr bereits eine hohe Besoldungsstufe hattest und diese auch nach Jahren als Beamter nicht (mehr) erreichst.