Ausgleichsbezüge

Mit der Ernennung zum Beamten bzw. Beamten auf Widerruf können Inhaber von Eingliederungsscheinen beim Wechsel in den öffentlichen Dienst für maximal 10 Jahre Ausgleichszahlungen, die sogenannten Ausgleichsbezüge, erhalten. Diese gleichen gemäß § 17 Soldatenversorgungsgesetzt (SVG) die Differenz der monatlichen Bezüge bei einer schlechter besoldeten Beamtenstelle des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu den früheren Dienstbezügen aus.

Berechnungsgrundlage für die Höhe der Ausgleichsbezüge bilden dein letztes Grundgehalt als Soldat auf Zeit (Brutto-Grundbezüge deines letzten Dienstmonats) sowie das Brutto-Grundgehalt deiner Dienst- oder Anwärterbezüge als Beamter. Dadurch sollen bei dir finanzielle Nachteile beim Wechsel auf eine zivile Beamtenstelle nach dem Dienstzeitende vermieden werden. Wenn du jedoch wieder die frühere Besoldungsstufe als Soldat erreichst, dann fallen die monatlichen Ausgleichsbezüge weg.

Bei Nutzung des E-Scheins besteht kein Anspruch auf die Zahlung von Übergangsgebührnissen.

Daher ist eine genaue Berechnung deiner Einkommenssituation sinnvoll. Häufig lohnen die Ausgleichsbezüge nur, wenn du beim Ausscheiden aus der Bundeswehr bereits eine hohe Besoldungsstufe hattest und diese auch nach Jahren als Beamter nicht (mehr) erreichst.

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