Als Förderberechtigter kannst du die Kosten für
Ausbildungsmittel durch den
Berufsförderungsdienst erstattet bekommen. Für Lernmittel und Verbrauchsmaterial wird dir durch den BFD auf Antrag eine
Lernmittelpauschale in Höhe von
200 Euro bei Maßnahmen in
Vollzeitform gewährt. Findet die Maßnahme in Teilzeitform statt, so wird eine Pauschale in Höhe von
100 Euro erstattet.
Mit der Lernmittelpauschale werden unabhängig von den tatsächlich angefallenen Kosten auch sämtliche Aufwendungen für die Anschaffung und Nutzung eines Datenverarbeitungssystems (z.B. PC oder Laptop) sowie eines Taschenrechners abgegolten. Sie wird jeweils für einen Zeitraum von
sechs Monaten gewährt - unabhängig von der Dauer und der Anzahl der in diesem Zeitraum geförderten BFD-Maßnahmen. Nach Ablauf des Zeitraums musst du die Lernmittelpauschale beim BFD-Berater erneut beantragen.
Die Zahlung der Lernmittelpauschale wird von deinem
BFD-Budget gemäß § 19 Abs. 2 Berufsförderungsverordnung (BföV) abgezogen. Ist das Förderbudget ausgeschöpft, so kann dir auch die Lernmittelpauschale nicht mehr bewilligt werden.