ZFU steht für "Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht" und ist die zuständige Behörde, die über die Zulassung als staatlich anerkannter Fernlehrgang entscheidet.
Die ZFU dient im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht, denn ohne Zulassung dürfen Ausbildungsgänge in Deutschland nicht als Fernlehrgang vertrieben oder beworben werden. Die Überprüfung der notwendigen Voraussetzungen ist alle drei Jahre durch die ZFU zu wiederholen.
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