Dienstzeitende.de - Karriere nach der Bundeswehr
Finanzielle Verbesserungen für Reservisten

Finanzielle Verbesserungen für Reservisten

Am 1. November 2015 trat das neue Unterhaltssicherungsgesetz (USG) in Kraft, dass für Reservisten der Bundeswehr zu einigen finanzielle Verbesserungen führt. Parallel dazu wurde seitens der Bundeswehr gleich die Chance genutzt, um einige alte Vorschriften und Weisungen im Bereich der Reservedienstleistungen zu überarbeiten. In diesem Zusammenhang ist erst kürzlich die neue Zentralrichtlinie „Die Reserve der Bundeswehr" (A2-1300/0-0-2) erlassen worden, die ebenfalls einige wichtige Änderungen beinhaltet.

Wesentliche Neuerungen im Unterhaltssicherungsrecht

Wie bisher werden Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) nur auf Antrag bezahlt. Allerdings ist für die Bewilligung und Abrechnung nicht mehr die zuständige Unterhaltssicherheitsbehörde des Antragstellers, sondern ab sofort das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) - Referat PA 1.2 - als zentrale Dienststelle verantwortlich.

1. Leistungen für Nichtselbständige

Nichtselbständige Reservedienstleistende (RDL) erhalten - wie bisher - eine Verdienstausfallentschädigung zur Sicherung des Netto-Erwerbseinkommens, wenn der Arbeitgeber während des Übungszeitraums kein Arbeitsentgelt bezahlt. Eingebüßte Zulagen (z.B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld) werden dabei anteilig erstattet. Die Höchstgrenze der steuerfreien Leistungen liegt ab sofort bei 258 Euro je Dienstleistungstag (bei RDL mit Angehörigen im Haushalt) und 215 Euro pro Tag der Dienstleistung (für alle übrigen RDL).

2. Leistungen für Selbständige

Selbständige Reservedienstleistende (RDL) erhalten eine Entschädigung für dienstbedingt entgehende Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von jetzt maximal 430 Euro pro Dienstleistungstag. Die Basis dafür bildet der Einkommensteuerbescheid des letzten Veranlagungszeitraums vor Dienstantritt. Für den Erhalt einer Betriebsstätte wird pro Tag eine zusätzliche Kostenpauschale in Höhe von 15 Prozent des Einkommens des Betriebsinhabers bezahlt.

Die bisherige Unterscheidung inwiefern ein Vertreter zur Fortführung des Betriebes eingestellt wurde oder ob der Betrieb während der Reservedienstleistung ruht, entfällt ersatzlos. Die Leistungen nach dem USG sind zu versteuern. Darüber hinaus ist die Höchst-Übungsdauer für Selbständige offiziell gestrichen worden. Allerdings hat seitens der Bundeswehr vor einer möglichen Übung eine Abwägung zwischen dienstlicher Notwendigkeit und zu erwartenden Kosten der USG-Leistungen zu erfolgen.

3. Mindestleistungen

Sofern kein oder nur ein geringes Erwerbseinkommen bezogen wird, können steuerfreie Mindestleistungen nach der Tabelle im USG bezogen werden. Diese wurden signifikant erhöht und liegen je nach Dienstgrad zwischen 59,06 Euro und 127,56 Euro pro Tag. Die Beträge erhöhen sich bei unterhaltsberechtigten Kindern entsprechend.

Allerdings werden gewährte Nettoeinkünfte, wie Arbeitsentgelte, Gehalt etc. voll angerechnet und führen zu einer Reduzierung der Mindestleistungen. Damit entfällt die bisherige Praxis, dass Mindestleistungen auch dann beantragt werden konnten, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt während der Reservedienstleistung weitergezahlt hat.

Empfänger von Versorgungsbezügen (z.B. ehemalige Berufssoldaten) erhalten mindestens den Netto-Unterschied zwischen aktuellen Versorgungsbezügen und den ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen.

4. Dienstgeld

Für Reservedienst von einer Dauer von bis zu drei Tagen wird ein Dienstgeld bezahlt. Dieses richtet sich nach dem Dienstgrad und beinhaltet auch das frühere Verpflegungsgeld. Dienstleistungen an Wochenenden werden mit einem erhöhten Dienstgeld vergütet.

5. Reservedienstleistungsprämie

RDL erhalten für jeden Tag der Dienstleistung eine steuerfreie Reservedienstleistungsprämie. Diese besteht aus dem früheren Wehrsold sowie dem alten Verpflegungsgeld und liegt in Abhängigkeit vom Dienstgrad zwischen 18,82 Euro und 29,00 Euro pro Tag. Der Anspruch auf kostenlose Truppenverpflegung ist weggefallen.

Darüber hinaus kann zusätzlich ein steuerfreier Verpflichtungszuschlag gewährt werden, wenn sich ein RDL aufgrund eines Vorangebots des Beorderungstruppenteils zur Ableistung einer Mindestanzahl an Übungstagen pro Kalenderjahr verpflichtet. Der Verpflichtungszuschlag beträgt bei der Ableistung von mindestens 19 Tagen pro Jahr 25,00 Euro je Dienstleistungstag bzw. bei mindestens 33 Tagen pro Jahr 35,00 Euro für jeden Dienstleistungstag. Allerdings wird maximal 1.470,00 Euro pro Kalenderjahr an Zuschlag bezahlt.

Wesentliche Neuerungen der Richtlinie

Die neue - offen eingestufte - Zentralrichtlinie bringt nicht nur bei den Begrifflichkeiten einige bedeutende Änderungen. So heißt die alte „Wehrübung" ab sofort nur noch „Übung". Viel bedeutender ist jedoch, dass zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes im Inland oder zur Kompensation von Vakanzen innerhalb aktiver Strukturen, Übungen nun grundsätzlich bis zu 10 Monaten innerhalb eines Kalenderjahres dauern können. Bisher war die Höchstdauer für Übungen auf 3 Monate und im Ausnahmefall auf 6 Monate begrenzt. Gleichzeitig wurde auch die Übungshöchstdauer für Selbständige aufgehoben. Allerdings hat hier trotzdem noch eine Abwägung zwischen dienstlicher Notwendigkeit und zu erwartender finanzieller USG-Leistungen zu erfolgen hat.

Zudem sind jetzt Beorderungen uneingeschränkt bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Dabei sind Beorderungen in der Personalreserve, dass bedeutet auf nicht-strukturgebundene Dienstposten (z.B. „Spiegel-Dienstposten"), denen in der Verstärkungsreserve auf strukturgebundene Dienstposten gleichgestellt. Außerdem ist die Beförderung von ehemaligen Berufssoldaten in die Spitzendienstgrade ihrer Laufbahn jetzt einheitlich für alle Laufbahnen geregelt und bei Erfüllung aller Voraussetzungen möglich.

Mehr administrativer Natur ist die Regelung, dass die Verpflichtungserklärung zur Wahrung der militärischen Sicherheit nur noch zu Beginn und am Ende einer Beorderung erklärt werden muss und nicht mehr bei jeder Einzelübung. Der Reservistenausweis dient jetzt auch gleichzeitig als Bescheinigung über den Besitz der allgemeinen Uniformtrageerlaubnis.
Wie hat dir der Artikel gefallen?

Aktuell mit 4.4 von 5 Sternen bewertet

Job- und Bildungsmesse

Entdecke auf der SOLDATA bundesweit und rund um die Uhr attraktive Arbeitgeber und Bildungsanbieter für deine Karriere nach der Bundeswehr.

Mehr Infos
https://www.rheinmetall.com/de/karriere/rheinmetall-als-arbeitgeber/menschen-projekte/karriere-extra-soldaten
Anzeige

Karriere bei Rheinmetall

Bringen Sie als aktiver oder ehemaliger Zeitsoldat (m/w/d) Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen ein, um mit uns an innovativen Lösungen für Mobilität und Sicherheit zu arbeiten. Jetzt bewerben!

Mehr erfahren
kostenlos

Jobchancen nach der Bundeswehr verdoppeln

Melde dich kostenlos
als aktiver oder Ex-Soldat an.

Hinterlege dein Profil
und deine Interessen.

Erhalte direkte Job-Anfragen
von Arbeitgebern.