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Wichtige Begriffe rund um das DZE

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Zuschlag für längeren Dienst

Als Reservedienstleistender (RDL) erhältst du ab dem 15. Tag Reservedienst parallel zur Prämie noch einen steuerfreien Zuschlag für längeren Dienst gem. § 12 USG . Der Zuschlag wird von Amtswegen gezahlt und beträgt 70 Euro pro Tag bis zu einem Höchstbetrag von 700 Euro im Kalenderjahr.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, eine Verpflichtungsvereinbarung nach § 13 USG mit dem Beorderungstruppenteil für 33 Tage Reservedienst im Kalenderjahr abzuschließen. Eine entsprechende Verpflichtung ist jedoch nur wirksam, wenn sie vor dem ersten Tag eines Reservedienstes erfolgt ist und im Kalenderjahr nicht bereits ein Zuschlag für längeren Dienst nach § 12 USG gewährt worden ist.

Die Verpflichtungsprämie beträgt bei einer Ableistung von mindestens 33 Tagen im Jahr 35,00 Euro für jeden Dienstleistungstag. Pro Kalenderjahr ist der Verpflichtungszuschlag in diesem Fall auf einen Höchstbetrag von 1.470,00 Euro begrenzt.

Als Dienstleistungstage gelten nur die Tage, an denen tatsächlich Dienst geleistet wurde. Dienstfreie Wochenenden oder Feiertage etc. werden bei der Berechnung nicht gewertet.

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