Die Mindestleistung ist eine finanzielle Grundabsicherung für Reservisten während des Zeitraums einer Reservedienstleistung, deren Höhe sich an den Dienstbezügen der aktiven Zeit- bzw. Berufssoldaten im gleichen Dienstgrad orientiert. Sie ist als Bestandteil der Unterhaltssicherung speziell für Reservisten mit keinem oder nur einem geringen Erwerbseinkommen vorgesehen.
Reservistendienstleistende (RDL), die keinen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls beantragt haben oder deren finanzieller Ersatzanspruch geringer ist als der Tagessatz nach der Mindestleistungstabelle des Unterhaltssicherungsgesetzes (USG), erhalten auf Antrag für jeden Tag der Dienstleistung einen Tagessatz zwischen 65,60 Euro und 176,77 Euro ausbezahlt. Der Mindestbetrag ist sich nach dem Dienstgrad sowie der Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder gestaffelt. Eine prozentuale Anpassung der jeweiligenTagessätze ist dabei automatisch an die regelmäßigen Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Soldaten gekoppelt.
Anträge zur Gewährung von Mindestleistungen musst du rechtzeitig vor Übungsbeginn an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Referat PA 1.2 - in Düsseldorf stellen. Das erforderliche Formular wird dir zusammen mit dem Heranziehungsbescheid vom Karrierecenter übersendet.
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