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Was zur Hölle ist denn bitte der Binnenarbeitsmarkt?

Was zur Hölle ist denn bitte der Binnenarbeitsmarkt?

Bereits im Jahr 2014 wurde der Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr (BiAMBw) ins Leben gerufen. Dahinter steckt die Möglichkeit, innerhalb der Bundeswehr von einer der drei Statusgruppen als Soldat, Beamter oder Arbeitnehmer in eine der jeweils anderen beiden Gruppen zu wechseln. So soll das vorhandene Personal im Sinne einer langfristigen Personalbindung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) gehalten werden.

Direkteinstellung in die Bundeswehrverwaltung

Für Zeitsoldaten bietet der Binnenarbeitsmarkt also grundsätzlich die Chance auf einen Direkteinstieg in die Bundeswehrverwaltung. Bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Einstellungs- und Qualifikationsvoraussetzungen (u.a. formeller Bildungsabschlüsse) kann mit dem Dienstzeitende ein Wechsel auf eine zivile Beamtenstelle auch ohne eine gesonderte Laufbahnausbildung erfolgen.

Für eine Direkteinstellung im mittleren Dienst ist allerdings eine förderliche Berufsausbildung notwendig, für den gehobenen Dienst ein Bachelorstudium und für den höheren Dienst ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Zudem muss die bisherige militärische Tätigkeit zwingend anerkannt sowie geeignet sein, um die Befähigung für die jeweilige Laufbahn zu vermitteln.

Ist dies nicht der Fall, so muss nach dem Wechsel noch die entsprechende Laufbahnausbildung erfolgen. Je nach den persönlichen Voraussetzungen kann sich die notwendige Ausbildungszeit aber etwas verkürzen. Darüber hinaus ist auch eine Übernahme als Arbeitnehmer in ein klassisches Angestelltenverhältnis denkbar. Denn die Bundeswehrverwaltung hat nicht nur reine Beamtenstellen zu bieten.
 

Gesondertes Orientierungspraktikum möglich

Um nicht die Katze im Sack zu kaufen, bietet die Bundeswehr allen Soldaten die Möglichkeit eines gesonderten „Orientierungspraktikums Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr". Dieses kann bis zu vier Wochen dauern und wird nicht auf die zeitlichen Grenzen der Berufsorientierungspraktika im Rahmen der BFD-Ansprüche angerechnet. Durch das Praktikum können interessierte Soldaten einen vertiefenden Blick hinter die Kulissen der Bundeswehrverwaltung werfen und sich vor Ort über den angestrebten Tätigkeitsbereich informieren. Das soll die Entscheidungsfindung und den Sprung in die zivilen Bereiche der Bundeswehr erleichtern.

Der Statuswechsel erfolgt ohne Verwendung von Eingliederungs- oder Zulassungsscheinen und steht somit allen Zeitsoldaten und Freiwillig Wehrdienstleistenden offen. Im ersten Halbjahr 2018 wechselten übrigens knapp 60 Soldatinnen und Soldaten aus einer militärischen Verwendung in eine zivile Tätigkeit in der Wehrverwaltung. Im Jahr 2017 tauschten insgesamt rund 180 Zeitsoldaten den Feldanzug gegen die Zivilkleidung im Zuge der Nutzung des Binnenarbeitsmarktes. Ein Anteil, der sicherlich noch ausbaufähig ist.
 

Wechsel in den Polizeidienst nach DZE

Unabhängig vom Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr besteht zum Teil auch in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes die Option eines Direkteinstiegs. Sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, kann zum Beispiel ein direkter Wechsel in den Landespolizeidienst mit deutlich verkürzter Laufbahnausbildung erfolgen. So konnten allein im Jahr 2018 durch Kooperationen zwischen Bundeswehr und verschiedenen Landespolizeien rund 150 Soldaten auf Zeit direkt nach ihrem Ausscheiden einen Dienst bei der Polizei beginnen. Allerdings bieten aktuell nur fünf Bundesländer einen vereinfachten Einstieg in den Polizeidienst für frühere Zeitsoldaten an.

Wichtig: Für Fragen rund um den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist der Berufsförderungsdienst mit den jeweiligen BFD-Beratern am Standort verantwortlich.
 

Quellen:

  • Jahresbericht 2018 (60. Bericht) des Wehrbeauftragten vom 29.01.2019
  • Informationen zu Grundsätzen, Verfahren und Instrumenten des Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr (BiAMBw) vom 26.07.2016
  • ZDv A1-1450/0-5002 - Orientierungspraktikum Binnenarbeitsmarkt - Stand 26.11.2016
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