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Wichtige Begriffe rund um das DZE

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Unterhaltssicherung

Reservedienstleistende (RDL) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) haben verschiedene finanzielle Ansprüche auf Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).

Für Reservisten sind während einer Reservedienstleistung u.a. folgende Ansprüche nach dem USG vorgesehen:
  • Verdienstausfallentschädigung bzw. Ersatz von Entgeltersatzleistungen
  • Entschädigung für dienstbedingt entgehende Einkünfte
  • Gewährung einer Mindestleistung
  • Zahlung der Prämie
  • Zuschlag für längeren Dienst
  • Dienstgeld für Reservistendienst von einer Dauer von bis zu drei Tagen
  • Sachleistungen (Unterkunft, Dienstbekleidung, freie Heilfürsorge, Verpflegung)

Freiwillig Wehrdienstleistende haben u.a. folgende USG-Ansprüche:
    • Erstattungen von Miet- und Betriebskosten
    • Erstattung von Aufwendungen zur vorläufigen Sicherung einer Betriebsstätte
    • Ruhens- und Erstattungsbeiträge für Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherungen

    Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst sind an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Referat PA 1.2 USG - in Düsseldorf zu stellen.

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