Reservedienstleistende (RDL) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) haben verschiedene finanzielle Ansprüche auf
Unterhaltssicherung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Für Reservisten sind während einer
Reservedienstleistung u.a. folgende Ansprüche nach dem USG vorgesehen:
- Verdienstausfallentschädigung bzw. Ersatz von Entgeltersatzleistungen
- Entschädigung für dienstbedingt entgehende Einkünfte
- Gewährung einer Mindestleistung
- Zahlung der Prämie
- Zuschlag für längeren Dienst
- Dienstgeld für Reservistendienst von einer Dauer von bis zu drei Tagen
- Sachleistungen (Unterkunft, Dienstbekleidung, freie Heilfürsorge, Verpflegung)
Freiwillig Wehrdienstleistende haben u.a. folgende USG-Ansprüche:
- Erstattungen von Miet- und Betriebskosten
- Erstattung von Aufwendungen zur vorläufigen Sicherung einer Betriebsstätte
- Ruhens- und Erstattungsbeiträge für Kranken-, Pflege- und Haftpflichtversicherungen
Anträge auf Gewährung von USG-Leistungen für Reservistendienst und freiwilligen Wehrdienst sind an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr - Referat PA 1.2 USG -
in Düsseldorf
zu stellen.