Die
Arbeitszeit ist gemäß Arbeitszeitgesetz (ArbZG) als die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne Einberechnung von Ruhepausen definiert. Die genaue Länge der
Arbeitszeit ist i.d.R. im
Arbeitsvertrag oder gegebenenfalls in einem Tarifvertrag geregelt. Sie darf jedoch werktäglich nicht mehr als acht Stunden betragen und nur unter der Voraussetzung eines Ausgleichszeitraumes auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Da auch der Samstag als Werktag zählt, ergibt sich eine zulässige Höchstdauer von maximal
48 Wochenarbeitsstunden. Die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen wird unter anderem durch den
Betriebsrat und der Gewerbeaufsicht überwacht.
Die Ausgestaltung der
Arbeitszeit wird in vielen modernen Unternehmen hinsichtlich der Lage und Dauer der täglichen Arbeitsstunden in zunehmendem Maße flexibilisiert. Häufigste Formen für flexible Arbeitszeiten sind dabei die
Teilzeitarbeit,
Gleitzeit, Schichtarbeit oder das Jobsharing. Neben täglich festen
Arbeitszeiten werden in vielen Unternehmen Arbeitszeitkonten genutzt, in denen die täglichen Arbeitsstunden erfasst werden und geleistete Mehrarbeit zu einem späteren Zeitpunkt verrechnet werden kann (Überstundenregelung).