Teilzeitarbeit

Teilzeitarbeit liegt vor, wenn ein Beschäftigter im Rahmen der Wochenarbeitszeit regelmäßig weniger arbeitet als ein vergleichbarer Vollzeitarbeitnehmer im selben Unternehmen. Es werden gewöhnlich fixe Arbeitszeiten vereinbart, die aber letztlich nicht die volle Arbeitszeit ausmachen. Zudem besteht die Möglichkeit an allen Arbeitstagen mit einem reduzierten Stundenansatz oder nur an bestimmten Arbeitstagen im zeitlichen Umfang eines Normalzeitarbeitsverhältnisses zu arbeiten.

Man unterscheidet im Einzelnen zwischen vollzeitnaher und vollzeitferner Teilzeitarbeit. Es gibt zwar keine einheitliche Abgrenzung, aber oft wird von vollzeitnaher Teilzeit ab einer wöchentlich durchschnittlichen Arbeitszeit von 30 Stunden gesprochen.

Das Entgelt ist einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Zudem dürfen aus der Teilzeitarbeit keine sonstigen Nachteile entstehen.

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