Der
Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Grundsätzlich muss der
Arbeitsvertrag nicht schriftlich fixiert sein und im Rahmen der Vertragsfreiheit kann auch der Inhalt frei geregelt werden, sofern kein
Tarifvertrag diese Freiheit einschränkt und bestimmte Dinge wie z.B. zu leistende Wochenstunden oder der
Jahresurlaub dort bereits branchenweit geregelt sind. Neben der Beachtung eines
Tarifvertrages gilt es für dort nicht geregelte Dinge bestimmte gesetzliche Mindeststandarts einzuhalten, wie z.B. den Mindestlohn oder den mindestens zu genemigenden Jahresurlaub.
Folgende Punkte sollten, wenn möglich, immer in deinem
Arbeitsvertrag geregelt sein: Beginn und ggf. die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, Angaben über die Höhe und Fälligkeit deines
Gehaltes, sonstige Nebenleistungen und finanzielle Zuwendungen, deine
Arbeitszeiten, die Stellenbezeichnung oder
Beschreibung der Tätigkeit, der genauen Arbeitsort, die
Urlaubsregelung, die Dauer deiner
Probezeit und Angaben zur
Kündigung.