Der Betriebsrat (BR) ist ein Gremium zur Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen mit mehr als 5 Mitarbeitern. Er besteht aus zuvor von der Belegschaft gewählten Mitarbeitern. Der Betriebsrat vertritt die Arbeitnehmerinteressen gegenüber der Geschäftsführung und besitzt bestimmte Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte. Zudem überwacht er die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts durch den betreffenden Betrieb bzw. das Unternehmen.
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