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Wichtige Begriffe rund um das DZE

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Arbeitsentgelt

Das Arbeitsentgelt ist die finanzielle Vergütung, die der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für eine gemäß Arbeitsvertrag vereinbarte Leistung schuldet.

Dabei unterscheidet man umgangssprachlich das Gehalt bei Angestellten und den Lohn bei Arbeitern bzw. die Bezüge bei Beamten.

In der Gesetzgebung und in Tarifverträgen wird diese Trennung aber faktisch nicht mehr genutzt, da man hier für beide Begriffe nur noch die einheitliche Bezeichnung „Entgelt" verwendet.

Umgangssprachlich versteht man unter Gehalt ein monatlich gleichbleibendes Arbeitsentgelt, während man mit Lohn ein monatlich schwankendes, z.B. auf Stundenbasis oder pro Arbeitsstück berechnetes, Arbeitsentgelt bezeichnet.

Daneben gibt es die Unterscheidung in ein monatliches und ein jährliches Arbeitsentgelt, bzw. in ein Brutto- und Nettogehalt. Das jährliche Arbeitsentgelt wird im Bewerbungs- und Einstellungsprozess zur Sprache kommen, ebenso das Bruttoarbeitsentgelt, welches inkl. aller Lohnnebenkosten angegeben wird.

Die Höhe des Arbeitsentgeltes kann zwischen dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag frei vereinbart werden, sofern in der Branche kein Tarifvertrag existiert, der die Vergütung branchenweit regelt. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn muss hierbei selbstverständlich eingehalten werden.

Bei den im Zuge deiner Bewerbung abzugebenden Gehaltsvorstellungen solltest du möglichst realistische Forderungen stellen, was in der Praxis oft nicht einfach ist. Wenn du zu hoch pokerst, kannst du am Ende aus dem Rennen um die gewünschte Stelle fallen. Und wenn du zu geringe Ansprüche stellst, verlierst du schnell mehrere tausend Euro Jahresgehalt. Aus diesem Grund solltest du dich vor den Gehaltsverhandlungen zwingend im Internet über das entsprechende Gehaltsniveau (nach Branche, Region, Unternehmensgröße etc.) informieren.

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