Der Tarifvertrag ist ein zwischen Tarifvertragsparteien, also Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, geschlossener Vertrag. Er regelt wesentliche Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien und enthält vor allem Vereinbarungen über den Inhalt, die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie Regelungen zu betrieblichen Fragen. So gelten für alle Mitglieder der beteiligten Gewerkschaften gewöhnlich besondere arbeitsvertragliche Bestimmungen über Entgeltzahlungen, Urlaubsansprüche, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen.
Um diese Interessen gegenüber den Arbeitgebern durchsetzen zu können greifen Gewerkschaften oft auf Mittel des Arbeitskampfes, also Streiks, zurück. Das Arbeitskampfmittel der Arbeitgeber ist die Aussperrung der Arbeitnehmer.
Die Regelungen des Tarifvertrages gelten unmittelbar und zwingend für alle tarifgebundenen Parteien. Jedoch übernehmen viele tarifgebundene Arbeitgeber die geschlossenen Vereinbarungen auch für alle anderen, nicht gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmer, um den Betriebsfrieden zu waren und die Unterstützung der Gewerkschaften durch die Arbeitnehmer nicht zusätzlich zu fördern.
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