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26. 7. 2012: Reformbegleitgesetz in Kraft getreten

26. 7. 2012: Reformbegleitgesetz in Kraft getreten

Mit der Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesgesetzblatt ist das zuletzt mehrfach kritisierte Bundeswehrreformbegleitgesetz (BwRefBeglG) mit Wirkung vom 26. Juli 2012 endgültig in Kraft getreten. Mit dem nun gültigen Gesetz wurde trotz leichter Verspätung nicht nur ein weiterer großer Schritt im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr gemacht, sondern auch einschneidende Änderungen im Bereich der Berufsförderung erlassen.

Verschiedenste Änderungen bei der BFD-Förderung

Wie wir bereits im Vorfeld berichtet haben, sind insbesondere bei den BFD-Ansprüchen zahlreiche Neuerungen umgesetzt worden. So findet die Berufsförderung für alle Zeitsoldaten, die nach dem 26. Juli 2012 zum Soldaten auf Zeit ernannt werden, mit dem Wegfall des militärischen Freistellungsanspruchs fast ausschließlich nach dem Dienstzeitende statt. Aus diesem Grund wurden ebenfalls die Förderzeiträume von beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie der Übergangsgebührnisse verfeinert und an die neuen Gegebenheiten angeglichen.

Die genaue Ausgestaltung der finanziellen Mittel für BFD-Maßnahmen wird mit der notwendigen Anpassung der Ausführungsbestimmungen zum Soldatenversorgungsgesetz (SVG) sicherlich in Kürze folgen. Vermutlich wird es zu einer Verschmelzung der finanziellen Ansprüche in einen gemeinsamen Topf kommen, aus dem sowohl die dienstzeitbegleitende Förderung als auch die Bildungsmaßnahmen nach dem Ende der Dienstzeit beglichen werden.

Alle vor dem 26. Juli 2012 ernannten Soldaten können aber beruhigt sein. Für sie gelten weiter die alten Regelungen des SVG, so dass die bisherigen BFD-Ansprüche ihre Gültigkeit behalten. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen der BFD- und Dienstzeitversorgungsansprüche im Überblick.

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