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Ein kleiner Überblick: Elterngeld für Soldaten der Bundeswehr

Ein kleiner Überblick: Elterngeld für Soldaten der Bundeswehr

Familie und Beruf miteinander in Einklang bringen zu können, ist das Anliegen vieler Soldaten und Soldatinnen, die in der Bundeswehr ihren Dienst leisten. Eltern haben dabei häufig den Wunsch, sich intensiv mit ihren Kinder beschäftigen und sie in den ersten Monaten ihres Lebens selbst betreuen zu können. Mit der vom Gesetzgeber seit 2007 eingeführten Elternzeit und dem damit verbundenen Anspruch auf Elterngeld, lässt sich dieser Wunsch auch als aktiver Soldat der Bundeswehr in die Tat umsetzen.


Anspruch auf Elterngeld bis zu 14 Monate

Elterngeld steht allen Soldaten zu, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten nach der Geburt selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten gehen. Darüber hinaus muss das Kind im eigenen Haushalt leben und mit den Eltern seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Verdienen die Eltern gemeinsam nicht mehr als 500.000 Euro jährlich, steht ihnen bis zu 14 Monate lang Elterngeld zu.

In der Entscheidung, welcher Elternteil wie lange zu Hause bleibt, sind die Partner frei. Wichtig ist, dass ein Elternteil für mindestens zwei aber höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen kann. Das Elterngeld kann auf längstens 14 Monate ausgeweitet werden, wenn auch der zweite Elternteil das Kind in Elternzeit betreut oder es sich um eine alleinerziehende Mutter bzw. einen alleinerziehenden Vater handelt.

Höhe des Elterngeldes hängt vom Nettoeinkommen ab

Je nachdem, wie viel der betreuende Elternteil in den vergangenen zwölf Monaten netto verdient hat, stehen ihm Elterngeld in Höhe von 65 bis 67 Prozent des Nettoeinkommens zu. 67 Prozent Elterngeld bekommen Elternteile, die ein Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro nachweisen. Wer zwischen 1.200 und 1.240 Euro verdient hat, bekommt einen Anteil von 66 Prozent an Elterngeld. Müttern und Vätern, die vor der Geburt mehr als 1.240 Euro Nettoeinkommen hatten, stehen 65 Prozent an Elterngeld zu.


Elterngeld nach Geburt schriftlich beantragen

Wer Elterngeld beziehen möchte, der muss seinen Antrag schriftlich bei der jeweils zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Dieser Antrag muss nicht zwingend direkt aus dem Kreißsaal heraus gestellt werden, sondern kann ab Antragsstellung noch bis zu drei Monate rückwirkend ausgezahlt werden.

Tiefergehende Informationen zum Thema Elternzeit und Elterngeld erhalten interessierte Soldaten und Soldatinnen auf Zeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Kinder unter www.familien-wegweiser.de. In der Rubrik „Familie regional" lassen sich nach Eingabe der Postleitzahl auch die jeweils zuständigen Elterngeldstellen anzeigen. Zudem finden frisch gebackene Eltern auf diesen Seiten auch die den einzelnen Bundesländern zugeordneten Antragsformulare für das Elterngeld.

Quellen:

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