Interne BFD-Maßnahmen: Eine Chance für Bildungsanbieter
Jahr für Jahr verlässt eine Vielzahl hoch qualifizierter Soldatinnen und Soldaten nach ihrem Dienstzeitende die Bundeswehr. Bei ihrer Suche nach einer neuen Tätigkeit auf dem zivilen Arbeitsmarkt werden diese Soldaten auf Grundlage des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) unterstützt.
Neben externen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen hat der BFD auch interne Förderprogramme im Angebot. Diese internen Maßnahmen sind für zivile Unternehmen eine Chance neue Auszubildende zu finden. Schließlich werden interne Maßnahmen stets in Zusammenarbeit mit zivilen Aus- und Weiterbildungsanbietern durchgeführt.
Je nach individueller Vorbildung erstellt der BFD für jeden Soldaten einen eigenen Förderplan. In diesem Förderplan werden berufliche Bildungsziele definiert, die mittels interner oder externer Maßnahmen bis zum Ausscheiden aus dem Dienst erreicht werden sollen. Die aktuellen Angebote aller internen Bildungsmaßnahmen finden Sie hier auf der offiziellen Webseite des BFD.
Wer darf an internen Maßnahmen teilnehmen?
An internen Maßnahmen des BFD dürfen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffiziere im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41) sowie alle nach § 58b freiwillig Wehrdienst Leistenden unentgeltlich teilnehmen. Die Kosten der Maßnahmen trägt der BFD.
Wann und wo finden interne Bildungsmaßnahmen statt?
Interne Maßnahmen werden entweder in den Liegenschaften der Bundeswehr außerhalb der regulären Dienstzeit durchgeführt oder in Unterrichtsräumen, die Sie als Bildungsträger zur Verfügung stellen. Soll eine interne Maßnahme in Vollzeit während der Dienstzeit stattfinden, so müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer hierfür entweder ihren Jahresurlaub nehmen oder sich eine Dienstbefreiung einholen oder Sonderurlaub nach der Zentralen Dienstvorschrift (ZDv) 14/5 beantragen.
Wie kann ich mich als Träger für interne Maßnahmen bewerben?
Für die Erstellung des jährlichen Kataloges über interne Maßnahmen schreibt der BFD Dienstleistungsaufträge aus, auf die Sie sich bewerben können. Die Vergabe der Aufträge erfolgt zum Ende der Ausschreibungsfrist nach dem Wettbewerbsprinzip. Sollten Sie als ziviler Bildungsanbieter den Zuschlag erhalten, wird zwischen Ihnen und dem BFD ein Vertrag geschlossen, der alle Rechte und Pflichten zur Durchführung interner Maßnahmen regelt.
Hier finden Sie ein Beispiel für einen vom BFD Kiel ausgeschriebenen Dienstleitungsauftrag aus dem Jahr 2010.
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