Übung

Als ehemaliger Soldat der Bundeswehr bist du nach dem Ende deiner Dienstzeit zunächst für sechs Jahre in der Grundbeorderung beordert und kannst in diesem Rahmen – mit deiner Zustimmung - zu Übungen herangezogen werden.

Auch nach Ablauf der Grundbeorderung kannst du dich in der Bundeswehr als Reservist engagieren und auf freiwilliger Basis an Übungen teilnehmen.

Je nach Art und Dauer wird eine Reservedienstleistung in folgende Übungsformen unterteilt:

  • Kurzübungen sind Dienstleistungen von bis zu drei Tagen.
  • Einzelübungen dienen der Aus- und Weiterbildung von Reservedienstleistenden oder zur Deckung des Personalbedarfs eines bestimmten Truppenteils. Diese freiwillige Übungsform kommt in der Praxis am häufigsten vor und erfolgt nur in enger Abstimmung mit dem betreffenden Truppenteil.
  • Truppenübungen sind Übungen von nicht- oder teilaktiven Truppenteilen der Bundeswehr, die dem Erhalt der Einsatzbereitschaft und Inübunghaltung der in ihnen beorderten Reservisten dient.

Für die Teilnahme an Übungen außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls muss zwingend das Einverständnis deines Arbeitgebers vorliegen.

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