Als ehemaliger Soldat der Bundeswehr bist du nach dem Ende deiner Dienstzeit zunächst für sechs Jahre in der Grundbeorderung beordert und kannst in diesem Rahmen – mit deiner Zustimmung - zu Übungen herangezogen werden.
Auch nach Ablauf der Grundbeorderung kannst du dich in der Bundeswehr als Reservist engagieren und auf freiwilliger Basis an Übungen teilnehmen.
Je nach Art und Dauer wird eine Reservedienstleistung in folgende Übungsformen unterteilt:
Für die Teilnahme an Übungen außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls muss zwingend das Einverständnis deines Arbeitgebers vorliegen.
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