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Grundbeorderung

Alle Soldaten mit Dienstzeitende seit dem 01. Oktober 2021 werden nach ihrem Dienstzeitende automatisch für sechs Jahre in einer Grundbeorderung geführt. Das bedeutet, dass du nach deiner Entlassung auf einem Dienstposten in der Verstärkungsreserve eingeplant bzw. beordert bist. Auch wenn die Grundbeorderung von Amtswegen erfolgt, bedeutet das nicht, dass Du auch wirklich zu einer Übung herangezogen wirst. Dies ist immer nur freiwillig und mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.

Etwa sechs Monate vor deinem Dienstzeitende muss ein Einplanungsgespräch geführt werden, wo du für deine Grundbeorderung beordert werden könntest. Dies ist i.d.R. in deiner alten Einheit oder aber auch in einer neuen Dienststelle möglich.

Für den Zeitraum der Grundbeorderung unterliegst du einer besonderen „Grundbeorderungsüberwachung“ durch die Meldebehörden sowie deinem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr etc..

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