Als ausscheidender Soldat unterliegst du nach dem Dienstzeitende automatisch der Grundbeorderung sowie den gesetzlichen Bestimmungen der Wehrüberwachung. Innerhalb spezieller Altersgrenzen können Reservisten auf Grundlage von gesetzlicher oder freiwilliger Verpflichtung zur Ableistung von Reservedienstleistungen herangezogen werden. Dies umfasst Dienstleistungen und Übungen, die nach Absprache mit dem jeweiligen Truppenteil von Reservisten auf Dienstposten der Verstärkungs- und Personalreserve erbracht werden. Dazu zählen auch Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Beorderungsverwendung bzw. Vorbereitungslehrgänge für besondere Auslandsverwendungen.
In der Praxis werden Reservedienstleistungen aber nur auf freiwilliger Basis und in direkter Abstimmung mit dir in Form von Kurz-, Einzel- oder Truppenübungen durchgeführt. Bei freiwilligen Reservedienstleistungen ist die Zustimmung deines Arbeitgebers zwingend erforderlich.
Reservisten führen ihren letzten Dienstgrad auch nach dem Ende der Dienstzeit mit dem Zusatz "der Reserve" ("d.R.") weiter. Ehemalige Berufssoldaten führen die Bezeichnung "außer Dienst" ("a.D.").
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