Soldaten auf Zeit werden entsprechend der Höhe ihres Brutto-Arbeitslohns für die Dauer ihrer Dienstzeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dazu erfolgt vom
Bundesverwaltungsamt (BVA) die genaue Berechnung der Nachzahlung, die nach dem Dienstzeitende bzw. nach dem Bezugszeitraum der Übergangsgebührnisse an die zuständige Rentenkasse überwiesen wird. In der Regel folgt daraufhin von der Rentenkasse ebenfalls eine Mitteilung über die Höhe der bisher erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche als Zeitsoldat.
Seit 1. Januar 2021 unterliegen die Übergangsgebührnisse der Rentenversicherungspflicht. Sofern ein ehemaliger Zeitsoldat während der Dauer seiner Übergangsgebührnisse jedoch noch weitere beitragspflichtige Einnahmen (z.B. aus einem Job in der Wirtschaft) bezieht, so vermindert sich die Beitragszahlung in die Rentenkasse entsprechend.
Alle Zeitsoldaten, die an besonderen Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilgenommen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen für
abgeleistete Einsatzzeiträume weitere Zuschläge bei der Rentennachversicherung erhalten. Diese werden automatisch ermittelt und an die zuständigen Stellen gemeldet.
Nichtselbständige Reservisten werden für den Zeitraum einer
Reservedienstleistung ebenfalls in der Rentenkasse versichert.