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Wichtige Begriffe rund um das DZE

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Urlaubsanspruch

Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Gemäß Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) stehen einem Arbeitnehmer jährlich mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub zu, wobei er den vollen Urlaubsanspruch erst nach 6-monatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erwirbt. Für jedes nicht volle Kalenderjahr stehen ihm pro vollen Monat 1/12 des Jahresurlaubes zu.

Unabhängig vom gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch können vom Arbeitgeber natürlich mehr Urlaubstage gewährt oder Regelungen getroffen werden, dass der Urlaubsanspruch mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit weiter ansteigt. Im Schnitt liegt die Urlaubszeit in Deutschland bei rund 29 Tagen im Jahr.

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