Lernhilfsmittel sind technische Ausbildungsmittel, die nach ihrer objektiven Zweckbestimmung der Erledigung von Aufgaben im Rahmen einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme dienen.
Kosten für Lernhilfsmittel im Wert von mehr als
50 Euro werden dir allerdings nur anteilig erstattet, wenn sie in einem nicht unwesentlichen Umfang für private Zwecke oder deine spätere berufliche Tätigkeit verwendet werden können.
Für eine Kostenübernahme durch den
Berufsförderungsdienst (BFD) muss zudem ein angemessenes Verhältnis zwischen voraussichtlicher Nutzungsdauer des Lernhilfsmittels und der restlichen BFD-Förderungsdauer bestehen.
Die Höhe des zu erstattenden Anteils entspricht dem Verhältnis der Nutzungsdauer während der BFD-Maßnahme und der durchschnittlichen Gesamtnutzungsdauer nach den Abschreibungstabellen für allgemein verwertbare Anlagegüter (AfA-Tabelle). Kann ein Lernhilfsmittel den AfA-Tabellen der Finanzverwaltung nicht genau zugeordnet werden, so wird für die Ermittlung des Erstattungsbetrages i.d.R. eine Abschreibungsdauer von drei Jahren zugrunde gelegt.