Als Soldat auf Zeit kannst du während der Phase der
Übergangsgebührnisse beliebig viel
Gehalt hinzuverdienen. Die alte
Hinzuverdienstgrenze für Erwerbseinkommen wurde bereits 2015 ersatzlos gestrichen. Dies betrifft jedoch nur Beschäftigungen außerhalb des öffentlichen Dienstes - bei einer Beschäftigung innerhalb des öffentlichen Dienstes gilt für dich die
Ruhensregelung.
Allerdings darf das zusätzliche Einkommen nicht im Zusammenhang mit einer vom
Berufsförderungsdienst geförderten Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung stehen. Ausbildungsvergütungen bei betrieblichen Umschulungen etc. unterliegen nämlich weiterhin den Regelungen zum Hinzuverdienst. Hier kann es zur Minderung deiner Übergangsgebührnisse kommen.
Für "alte" SaZ giltBei
SaZ "alter" Art liegt die Hinzuverdienstgrenze für Bildungseinkommen bei ungefähr
15 Prozent der Brutto-Dienstbezüge des letzten Dienstmonats vor Dienstzeitende. Den exakten Höchstwert beim Hinzuverdienst kann dir nur das
Bundesverwaltungsamt verbindlich berechnen, da noch zusätzliche Rechenfaktoren und Pauschalen einfließen können. Wird der Höchstwert überschritten, so werden dir die Übergangsgebührnisse pauschal um
15 Prozent gekürzt. Die ungefähre Höhe der Hinzuverdienstgrenze kannst mit dem
DZE-Online-Rechner ermitteln.
Für "neue" SaZ giltBei
SaZ "neuer" Art führt ein Hinzuverdienst aus einer BFD.Maßnahme zur direkten Minderung deines
Bildungszuschusses (
25 Prozent der Übergangsgebührnisse). Allerdings kann eine Kürzung nur maximal bis zur Höhe des Bildungszuschusses erfolgen, so dass du auf keinen Fall unter die 75 Prozent Übergangsgebührnisse fallen kannst.