Die Betriebsvereinbarung ist ein zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geschlossener, schriftlich festgehaltener Vertrag. Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet zwischen "erzwingbaren" und "freiwilligen" Betriebsvereinbarungen.
In einer erzwingbaren Betriebsvereinbarung werden Angelegenheiten geregelt, die der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates unterliegen und zu dessen gesetzlich festgelegten Aufgaben gehören. Dazu zählt zum Beispiel die Regelung von Maßnahmen zum Arbeitsschutz, die Einrichtung von Sozialeinrichtungen wie Kantinen und Kindertagesstätten oder die Erstellung eines Sozialplans bei betriebsbedingten Kündigungen. Sollte der Arbeitgeber diesen Vereinbarungen nicht zustimmen, kann diese über eine Einigungsstelle erzwungen werden.
Freiwillige Betriebsvereinbarungen benötigen die Zustimmung beider Vertragsparteien. In ihnen werden beispielsweise Regelungen zum betrieblichen Umweltschutz, Maßnahmen zur betrieblichen Vermögensbildung oder die Integration von Migranten festgehalten.
Von der Aufnahme in eine Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sind Bestimmungen, die in einem Tarifvertrag geregelt werden müssen. Darunter fallen unter anderem Vereinbarungen über die Zahlung von Arbeitsentgelt, die Arbeitszeiten oder die Arbeitsbedingungen. Die Betriebsvereinbarung gilt unmittelbar und zwingend für alle Arbeitnehmer des Betriebes, für die sie abgeschlossen wurde. Daneben gibt es Gesamt- bzw. Konzernvereinbarungen, die, soweit der Betriebsrat in den einzelnen Betriebsteilen zuständig ist, unternehmens- und konzernweit gelten.
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