Die Abmahnung ist eine formale Aufforderung des Arbeitgebers an einen Arbeitnehmer eine bestimmte Handlung vorzunehmen oder zu unterlassen. Sie stellt eine Art "Gelbe Karte" dar, sollte man sich nicht an die geltenden Bestimmungen im Unternehmen halten oder gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen.
Damit eine Abmahnung rechtswirksam wird, muß der konkrete Grund bzw. der genaue Sachverhalt, der angemahnt wird, aufgeführt werden. Zudem muss der Arbeitgeber eindeutig erklären, dass er das gezeigte Verhalten nicht duldet und welche arbeitsrechtlichen Konsequenzen dem Arbeitnehmer drohen, sollte das angemahnte Verhalten weiterhin erfolgen.
Eine Abmahnung allein führt noch nicht zur Entlassung. Der Arbeitnehmer muss die Möglichkeit haben sein Verhalten entsprechend zu ändern. Um eine Verhaltensbedingte ordentliche Kündigung aussprechen zu können, muß ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer mehrmals abgemahnt haben. Wie viele Abmahnungen tatsächlich ausgesprochen werden müssen, damit eine darauf folgende Kündigung wirksam ist, hängt von der schwere der Regelverstöße ab und ist von Fall zu Fall verschieden. Zudem muß ein zeitlicher Zusammenhang zwischen den Abmahnungen bestehen, d.h. es darf keine große Zeitspanne zwischen ihnen liegen. Im Zweifel entscheidet das Arbeitsgericht über die Wirksamkeit der Abmahnung.