Wichtige Begriffe rund um das DZE

Beihilfe der Bundeswehr

Achtung: Wichtige Änderung bei der Beihilfe!

Für SaZ mit DZE vor dem 31.12.2018 gilt:

Nach Ablauf deiner Dienstzeit hast du als ehemaliger Zeitsoldat für den Zeitraum in dem du Übergangsgebührnisse beziehst, einen Anspruch auf Beihilfe der Bundeswehr. Der sogenannte Beihilfebemessungssatz beträgt für Übergangsgebührnisempfänger 70 Prozent. Die verbleibenden 30 Prozent sind von dir über eine private Krankenversicherung abzusichern.

Für die Gewährung von Beihilfe ist im Bedarfsfall das Bundesverwaltungsamt verantwortlich.

Die jeweiligen Ansprechpartner der zuständigen Beihilfestellen findest du hier.

Wechselst du nach der Bundeswehr in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, wird dein Beihilfeanspruch zweitrangig. Das bedeutet, dass du über deinen neuen Arbeitgeber versichert werden musst und über die Beihilfe nur noch Kosten abrechnen kannst, die von der gesetzlichen Versicherung nicht, aber im Rahmen der Beihilfe übernommen werden können.

Für SaZ mit DZE nach dem 31.12.2018 gilt:

Du hast einen Anspruch auf Aufnahme in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und erhältst auf deine Krankenkassenbeiträge, die du für die Übergangsgebührnisse zahlen musst, einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent.

Der Beihilfeanspruch entfällt komplett und wird ersetzt durch:

https://jobboersencheck.de/fragebogen?jm=343

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