BFD-Anspruch als SaZ 4
Aus- und Weiterbildung während der Dienstzeit nach § 4 SVG (alte Fassung)
- Teilnahme an kostenfreien internen Maßnahmen des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD) sowie externen BFD-Maßnahmen bis zu einem Kostenrichtwert von 2.242,50 € im Rahmen einer Ermessensförderung. Das bedeutet, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung Ihrer Aus- und Weiterbildung während der Dienstzeit haben.
- Dein Disziplinarvorgesetzter kann dir gem. ZDv A-1420/12 in den letzten beiden Dienstjahren jeweils bis zu 5 Tagen Sonderurlaub für die Teilnahme an BFD-Maßnahmen gewähren. Zusätzlich kann er dir bis zu zehn Tagen Sonderurlaub gewähren, sofern du keine zivil verwertbare Qualifikation während der Dienstzeit erlangt hast.
Aus- und Weiterbildung am Ende und nach der Dienstzeit nach § 5 SVG (alte Fassung)
- Eine Freistellung vom militärischen Dienst vor dienem Dienstzeitende kann nur in Ausnahmefällen erfolgen.
- Du hast einen Rechtsanspruch auf Förderung deiner schulischen und beruflichen Aus- und Weiterbildung. Für die Teilnahme an externen Aus- und Weiterbildungen stehen dir bis zu 2.990,00 € zur Verfügung.
- Du hast keinen Anspruch auf einen Eingliederungs- oder Zulassungsschein.
Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe
- Du erhältst das 4-fache deiner letzten Dienstbezüge als Übergangsbeihilfe (Abfindung).
- Du erhältst 7 Monate Übergangsgebührnisse durch die Bundeswehr.
Berechne jetzt online die Höhe deiner Übergangsgebührnisse und Übergangsbeihilfe.
Hinweise zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung
- Du wirst durch die Bundeswehr in der gesetzlichen Rentenversicherung entsprechend deines Bruttogehaltes und deiner Dienstzeit nachversichert.
- Sofern dein Dienstzeitende vor dem 31. Dezember 2018 lag, besitzt du für den Zeitraum der Übergangsgebührnisse Anspruch auf Beihilfe der Bundeswehr. Ansonsten hast du einen rechtlichen Anspruch auf Aufnahme als freiwilliges Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Für den Kassenbeitrag auf deine Übergangsgebührnisse wird dir ein Zuschuss von 50 Prozent gewährt.
Bei allen Fragen rund um deine soziale Absicherung nach der Dienstzeit hilft dir der Sozialdienst der Bundeswehr. Frage deinen Kompaniefeldwebel etc. nach dem zuständigen Ansprechpartner.
Alle Angaben ohne Berücksichtigung von Minderungsgründen und ohne Gewähr.
Kostenlos registrieren
Ich bin bereits registriert
Karriere bei Rheinmetall
Bringen Sie als aktiver oder ehemaliger Zeitsoldat (m/w/d) Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen ein, um mit uns an innovativen Lösungen für Mobilität und Sicherheit zu arbeiten. Jetzt bewerben!
Mehr erfahren