Wichtige Begriffe rund um das DZE

Numerus Clausus

Numerus Clausus (NC) steht im lateinischen für "geschlossene Anzahl". Es wird oft als Synonym für die Zulassungsbeschränkung an Universitäten oder Schulen genutzt, die aufgrund von Kapazitätsproblemen eine Begrenzung der Zulassung für ein bestimmtes Studienfach besitzen.

Für gewöhnlich gibt der NC die Höhe der Abiturnote oder die Anzahl an Wartesemestern an, mit dem der letzte Studienbewerber noch zugelassen wurde. Der NC wird also nicht vom Land oder der Hochschule festgelegt, sondern ergibt sich aus der Anzahl der Bewerber und dem jeweiligen Zulassungsverfahren. Der NC steht aber regelmäßig in der Kritik und wurde an einigen Hochschulen für gewisse Studiengänge ausgesetzt.
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