Wichtige Begriffe rund um das DZE
Binnenarbeitsmarkt
Bei Vorliegen der entsprechenden gesetzlichen Einstellungs- und Qualifikationsvoraussetzungen (u.a. formeller Bildungsabschlüsse) kann ein Wechsel auf eine zivile Beamtenstelle nach dem Dienstzeitende sogar ohne eine zusätzliche Laufbahnausbildung erfolgen. Für einen solchen Direkteinstieg in den mittleren Dienst ist allerdings eine förderliche Berufsausbildung notwendig, für den gehobenen Dienst ein Bachelorstudium und für den höheren Dienst ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Darüber hinaus muss auch die bisherige militärische Verwendung zwingend zur angestrebten zivilen Tätigkeit in der Beamtenlaufbahn passen.
Andernfalls muss nach dem Wechsel eine entsprechende Laufbahnausbildung erfolgen. Je nach den persönlichen Voraussetzungen kann sich die Ausbildungszeit aber merklich verkürzen. Darüber hinaus ist im Rahmen des Binnenarbeitsmarktes ebenfalls eine Übernahme als Arbeitnehmer in ein klassisches Angestelltenverhältnis im öffentlichen Dienst möglich.
Sofern du daran interessiert bist, kannst du im Zuge eines Orientierungspraktikums einen vertiefenden Einblick in die gewünschte zivile Tätigkeit in einer Dienststelle der Bundeswehrverwaltung erhalten.
Wichtig: Ein Laufbahnwechsel im Rahmen des Binnenarbeitsmarkts begründet keinen gesonderten Anspruch auf eine Dienstzeitverkürzung. Die Nutzung eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheins ist außerdem nicht erforderlich. Für alle Fragen rund um den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist der Berufsförderungsdienst mit den jeweiligen BFD-Beratern an deinem Standort verantwortlich.
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