Wichtige Begriffe rund um das DZE
ZFU
ZFU steht für "Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht" und ist die zuständige Behörde, die über die Zulassung als staatlich anerkannter Fernlehrgang entscheidet.
Die ZFU dient im Rahmen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht, denn ohne Zulassung dürfen Ausbildungsgänge in Deutschland nicht als Fernlehrgang vertrieben oder beworben werden. Die Überprüfung der notwendigen Voraussetzungen ist alle drei Jahre durch die ZFU zu wiederholen.
Karriere bei Rheinmetall
Bringen Sie als aktiver oder ehemaliger Zeitsoldat (m/w/d) Ihre Erfahrungen und Ihr Wissen ein, um mit uns an innovativen Lösungen für Mobilität und Sicherheit zu arbeiten. Jetzt bewerben!
Mehr erfahren