Wichtige Begriffe rund um das DZE

SaZ "alter" Art

Soldaten auf Zeit, die vor dem Stichtag 26.07.2012 zum Zeitsoldaten ernannt worden sind und ab dem 23.05.2015 keine Weiterverpflichtung unterschrieben sowie keine Wandeloption genutzt haben, besitzen einen Anspruch auf das "alte" BFD-Förderrecht sowie auf die "alten" Versorgungsansprüche. Eine stufenweise Dienstzeitfestsetzung ist in diesem Zusammenhang nicht als Weiterverpflichtung anzusehen.

Alle Zeitsoldaten, für die diese Kriterien gelten, werden in der Bundeswehr als SaZ "alter" Art bzw. als "Bestands-SaZ" bezeichnet. Sofern du eine der oben aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllst, sind die rechtlichen Bestimmungen für SaZ "neuer" Art anzuwenden.

Wiedereinsteller mit einer Vordienstzeit vor dem 26.07.2012 und einem neuen Dienstantritt nach dem Stichtag 26.07.2012 werden als SaZ "neuer" Art angesehen.
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