Wichtige Begriffe rund um das DZE
Rentennachversicherung
Seit 1. Januar 2021 unterliegen die Übergangsgebührnisse der Rentenversicherungspflicht. Sofern ein ehemaliger Zeitsoldat während der Dauer seiner Übergangsgebührnisse jedoch noch weitere beitragspflichtige Einnahmen (z.B. aus einem Job in der Wirtschaft) bezieht, so vermindert sich die Beitragszahlung in die Rentenkasse entsprechend.
Alle Zeitsoldaten, die an besonderen Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilgenommen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen für abgeleistete Einsatzzeiträume weitere Zuschläge bei der Rentennachversicherung erhalten. Diese werden automatisch ermittelt und an die zuständigen Stellen gemeldet.
Nichtselbständige Reservisten werden für den Zeitraum einer Reservedienstleistung ebenfalls in der Rentenkasse versichert.
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