Wichtige Begriffe rund um das DZE

Probezeit

Die Probezeit ist eine am Beginn eines Arbeitsverhältnisses vereinbarte Testphase. Zum Einen kann der Arbeitgeber innerhalb der Probezeit prüfen, ob der neue Arbeitnehmer tatsächlich ins Unternehmen passt und für die Tätigkeit geeignet ist. Zum Anderen hat aber auch der neue Mitarbeiter die Möglichkeit zu testen, ob die neu angetretene Stelle etwas für ihn ist, der Arbeitgeber hält, was er versprochen hat und er sich in dem Unternehmen längerfristig wohl fühlen würde.

Üblich ist eine Probezeit zwischen drei und sechs Monaten, in denen beide Seiten ohne Angabe von Gründen schriftlich kündigen können, immer unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist. Nach Ablauf der Probezeit gelten die gesetzlichen bzw. tarifvertraglich vereinbarten Kündigungsbestimmungen.
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