Wichtige Begriffe rund um das DZE

Beorderung

Eine Beorderung liegt dann vor, wenn du dich als Reservedienstleistender (RDL) auf einen konkreten Dienstposten bei einem aktiven oder nichtaktiven Truppenteil bzw. einer Dienststelle der Bundeswehr verbindlich zur Ableistung von regelmäßigen Übungen einplanen lässt. Dies ist in der Verstärkungs- oder Personalreserve möglich.

Verstärkungs- und Personalreserve bilden dabei den Ergänzungsumfang, der bereits im Frieden nach den Vorgaben der jeweiligen Organisationsbereiche ausgeplant wird. Die Beorderungsdienststelle ist dein erster Ansprechpartner für alle Personalangelegenheiten sowie für die gemeinsame Planung und Durchführung von Übungsleistungen.

Die Verstärkungsreserve umfasst die Gesamtheit aller beorderten RDL auf strukturgebundenen Dienstposten für Reservisten. Die Verstärkungsreserve wird zur Herstellung der vollen Einsatzbereitschaft der Organisationsbereiche im Spannungs- oder Verteidigungsfall benötigt. In diesen Bereich fallen unter anderem Beorderungsverhältnisse in nicht-aktiven Verbänden sowie in den Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften (RSU-Kr).

Unter der Personalreserve ist die Gesamtheit aller Beorderten auf nicht struktur-gebundenen Dienstposten für Reservisten zu verstehen. Sie ist eine planerische Vorsorge zur Kompensation fehlenden Personals eines aktiven Truppenteils oder zur Deckung eines temporär erhöhten Bedarfs zum Erhalt oder zur Steigerung der Durchhaltefähigkeit gedacht. In der Regel werden dazu bestimmte Dienstposten aus der aktiven Organisationsstruktur „gespiegelt", auf die qualifizierte Reservedienstleistende beordert werden können. Übungen erfolgen hier gewöhnlich in enger Abstimmung zwischen den aktiven Dienstposteninhabern sowie den gespiegelten Reservisten und setzen meist eine dienstpostengerechte Ausbildung voraus.

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) steuert und überwacht in Zusammenarbeit mit den Beorderungsdienststellen bzw. den zuständigen Kalenderführenden Dienststellen (KalfüDSt) die jeweiligen Beorderungsverhältnisse.

Zur Beantragung eines Verpflichtungszuschlags muss zwingend ein Beorderungsverhältnis zwischen dir und dem entsprechenden Truppenteil vorliegen.

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