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Finanzspritze auch für Soldaten: Meisterbonus in Bayern

Finanzspritze auch für Soldaten: Meisterbonus in Bayern

Jeder erfolgreiche Absolvent (m/w) einer beruflichen Weiterbildung auf Meisterebene in Bayern erhält ab 1. September 2013 bis 31. Dezember 2016 den „Meisterbonus der bayerischen Staatsregierung" in Höhe von 1.000,00 Euro ausgezahlt.

Der Meisterbonus soll einen Anreiz schaffen sich beruflich weiterzubilden und ist eine finanzielle Anerkennung des Freistaates für die bestandene Fortbildungsprüfung.


Finanzieller Anreiz nicht nur für die Meisterebene

Die Bezeichnung „Meisterbonus" führt ein wenig in die Irre, denn der Bonus wird nicht nur für frisch gebackene Handwerksmeister, sondern z.B. auch für Fachwirte, Betriebswirte oder sogar Gebäudeenergieberater in voller Höhe gewährt. Entscheidend für die Vergabe ist, dass der angestrebte Abschluss in den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus aufgeführt ist. Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus sogar mehrfach ausgezahlt werden.

Der Meisterbonus muss nicht beantragt werden. Die jeweiligen Kammern teilen dem Absolventen die Gewährung des Bonus mit und zahlen diesen direkt an den Absolventen aus.

Nichts desto trotz gibt es ein paar Voraussetzung für den Meisterbonus:
  • Die Prüfung muss erfolgreich und
  • vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt sein.
  • Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung in Bayern liegen.

Wir sind zunächst davon ausgegangen, dass es einen Haken geben muss und nur so genannte „Selbstzahler" in den Genuss des Meisterbonus kommen. Jedoch - Fehlanzeige! Nach unserer Rückfrage teilte man uns mit, dass der Bonus auch bei geförderten Teilnehmern uneingeschränkt gewährt wird. Somit ist diese „Finanzspritze" natürlich auch für Zeitsoldaten, die über den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert werden, äußerst interessant.

Update: Der Zeitraum für den Meisterbonus wurde in Bayern inzwischen mehrfach verlängert. Zugleich wurde die Prämie seit 1. Januar 2018 auf 1.500 Euro erhöht, wenn die beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss führt.


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