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Ist der KDV-Antrag das richtige Mittel?

Ist der KDV-Antrag das richtige Mittel?

Die Dienstzeit als SaZ in der Bundeswehr vorzeitig zu beenden ist bekanntlich gar nicht so einfach. Zwar sieht das Soldatengesetz (SG) verschiedene Entlassungsmöglichkeiten vor, doch kommt für nahezu alle Zeitsoldaten nur ein Antrag auf Verkürzung aus „persönlicher Härte" (§ 55 Abs. 3 SG) oder im Rahmen eines „dienstlichen Interesses" (§ 40 Abs. 7 SG) in Frage. Wird die Dienstzeitverkürzung vom Dienstherren abgelehnt, so werden die Optionen eng. Manche Kameraden denken dann sofort an Kriegsdienstverweigerung (KDV).

Doch ist ein KDV-Antrag wirklich das richtige Mittel? Zu Zeiten der allgemeinen Wehrpflicht mag es in einigen Fällen möglich gewesen sein sich mit dem Einsenden einer Postkarte sowie einem Norm-Text aus dem Internet vor dem Wehrdienst zu drücken. Zumindest geistern solche Geschichten bis heute durch die Bundeswehr. Was viele aber unterschätzen: die Verweigerungsgründe müssen dem Bundesamt für den Zivildienst glaubhaft geschildert und entsprechend begründet werden. Das wird für einen längerdienenden SaZ oder einen militärischen Führer vermutlich gar nicht so einfach. Darüber hinaus sieht das KDV-Verfahren für Zeit- und Berufssoldaten die Abgabe einer Stellungnahme der Disziplinarvorgesetzten und der personalbearbeitenden Stelle vor.

Abgelehnte Anträge auf Dienstzeitverkürzung tragen in dem Fall sicher nicht sonderlich zur Glaubwürdigkeit des Antragstellers bei. Besonders, wenn die Bewerbung beim neuen Arbeitgeber oder im öffentlichen Dienst schon verschickt ist und eine Einstellungszusage vorliegt. Hier ist das Scheitern fast schon vorprogrammiert. Solche Fälle sind nicht gerade selten und liegen der Personalführung immer wieder vor. Doch selbst wenn ein KDV-Antrag überraschend anerkannt wird, entfallen sämtliche BFD-Ansprüche, die Übergangsgebührnisse und die Übergangsbeihilfe. Soldaten mit zivil verwertbarer militärischer Ausbildung dürfen sich darüber hinaus noch auf eine satte Rückzahlung von Ausbildungskosten gefasst machen. Die allein können schnell mehrere tausend Euro betragen.

Fakt ist, dass man es sich als SaZ vorher genau überlegen sollte, wie lange man sich bei der Bundeswehr verpflichtet. Und dass die Streitkräfte kein Arbeitgeber wie jeder andere sind, bei dem man nach Belieben kündigen kann, sollte eigentlich jeder Zeitsoldat wissen. Natürlich kann sich die persönliche Lebenssituation im Laufe der Zeit verändern. Doch ehe man sich trotz mehrjähriger Restdienstzeit bei Polizei, Feuerwehr oder sonstigen Stellen im öffentlichen Dienst bewirbt, sollte man sich Gedanken machen wie es weitergehen könnte und vorher mit Spieß, Chef oder Personalführung sprechen. Ein KDV-Antrag ist nämlich nicht das Ass im Ärmel oder die Hintertür für die vorzeitige Karriere nach der Bundeswehr. Im schlechtesten Fall bleibt man weiterhin Soldat auf Zeit und hat sich bei den Kameraden sowie Vorgesetzten nicht sonderlich beliebt gemacht - und bei der jeweiligen Behörde braucht man sich im Falle einer nicht genutzten Einstellungszusage ebenfalls nicht mehr zu bewerben.
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