Dienstzeitende.de - Karriere nach der Bundeswehr
Zahlreiche Änderungen im USG für Reservisten

Zahlreiche Änderungen im USG für Reservisten

Zum 1. November 2015 traten zahlreiche Änderungen im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für Reservisten in Kraft. Leider haben die neuen Regelungen gerade im Bereich der Mindestleistungen für zahlreiche Kameraden zu spürbaren finanziellen Einbußen geführt. Immerhin wird seit der USG-Neufassung bei der Berechnung der Mindestsätze ein Erwerbseinkommen gegengerechnet, so dass Reservedienstleistende (RDL) mit einem Angestelltenverhältnis nicht wirklich von der deutlichen Erhöhung der Höchstbeträge profitieren. Im Gegenteil. Die Regelung führt bei den meisten Betroffenen zum völligen Wegfall des Leistungsanspruchs, was bei vielen Reservisten inzwischen zu großem Frust und zahlreichen Eingaben geführt hat.


Keine Kürzung der Mindestleistung durch Übergangsgebührnisse

Seit Mitte April 2016 ist in die Sache aber etwas Bewegung gekommen. Dank einer internen Weisung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) gibt es für die Bewilligung der Mindestleistungen nach dem USG jetzt einen ersten Lichtblick. So führt die Zahlung von Übergangsgebührnissen im Übungszeitraum ab sofort nicht mehr zur Kürzung der jeweiligen Tagessätze der Mindestleistung. Dadurch wird es vor allem für ausgeschiedene Soldaten auf Zeit finanziell wieder erheblich interessanter, wenn sie zeitnah an das Dienstzeitende eine Reservedienstleistung absolvieren. Allerdings führt ein reguläres Erwerbseinkommen eines neuen Arbeitgebers nach wie vor zur Minderung der Tagessätze.

Besonders positiv möchte ich an dieser Stelle die Arbeit der Sachbearbeiter beim Referat Unterhaltssicherung (USG) beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) hervorheben, die die betroffenen Antragsteller wirklich rasch informiert haben. Hier scheint die Zusammenarbeit insgesamt sehr gut zu klappen - zumindest bei meiner Bearbeiterin. Ohne den entsprechenden Hinweis wären mir für meine letzte Wehrübung eben mal hunderte von Euro durch die Lappen gegangen. Ein toller Service, den man vom Dienstherren leider nicht immer gewohnt ist!
Wie hat dir der Artikel gefallen?

Aktuell mit 4.4 von 5 Sternen bewertet

Ihre Meinung zählt!

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie sich kurz die Zeit nehmen, um Dienstzeitende.de als Jobbörse zu bewerten.

Jetzt DZE bewerten

Job- und Bildungsmesse

Entdecke auf der SOLDATA bundesweit und rund um die Uhr attraktive Arbeitgeber und Bildungsanbieter für deine Karriere nach der Bundeswehr.

Mehr Infos
kostenlos

Jobchancen nach der Bundeswehr verdoppeln

Melde dich kostenlos
als aktiver oder Ex-Soldat an.

Hinterlege dein Profil
und deine Interessen.

Erhalte direkte Job-Anfragen
von Arbeitgebern.