Wehrübung

Wehrübung ist ein veralteter aber gebräuchlicher Begriff für Kurz-, Einzel- und Truppenübungen zur Ableistung der Dienstverpflichtung von Reservedienstleistenden.

Für die Teilnahme an Übungen außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls wird das Einverständnis des Arbeitgebers vorausgesetzt.

Es gibt folgende Arten von Übungen:

  • Kurzübungen sind Dienstleistungen von bis zu drei Tagen.
  • Einzelübungen dienen der Aus- und Weiterbildung von Reservedienstleistenden oder zur Deckung des Personalbedarfs eines bestimmten Truppenteils. Diese freiwillige Übungsform kommt in der Praxis am häufigsten vor und erfolgt nur in enger Abstimmung mit dem betreffenden Truppenteil.
  • Truppenübungen sind Übungen von nicht- oder teilaktiven Truppenteilen der Bundeswehr, die dem Erhalt der Einsatzbereitschaft und Inübunghaltung der in ihnen beorderten Reservisten dient.
Siehe auch Reservedienstleistung

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