Vollzeitform

Gemäß den Bestimmungen der Berufsförderungsverordnung kann eine Maßnahme der beruflichen Aus- und Weiterbildung vom Berufsförderungsdienst nur dann in Vollzeitform gefördert werden, wenn sie folgende zeitliche Anforderungen erfüllt:

  • Regelmäßige Durchführung an mindestens 4 Tagen pro Woche und
  • mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche mit jeweils mindestens 45 Minuten Dauer.
Dauert die Maßnahme insgesamt weniger als 4 Tage, so ist von Vollzeit nur dann auszugehen, wenn sie pro Tag mindestens 6,25 Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten umfasst.

Bei der Berechnung des zeitlichen Belastungsumfangs sind Zeiten der Vor- und Nachbereitung nicht zu berücksichtigen, da diese Zeiten individuell differieren und deshalb nicht eindeutig bestimmbar sind.

Als SaZ "neuer" Art erhältst du zu den Übergangsgebührnissen während einer vom Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeitform einen Bildungszuschuss in Höhe von 25 Prozent der letzten Dienstbezüge.

Als SaZ "alter" Art werden dir für den Zeitraum deiner geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeit Übergangsgebührnisse in Höhe von insgesamt 90 Prozent ausbezahlt.

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