Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du als Soldat auf Zeit für einen
Umzug am Ende und nach der Dienstzeit die auf Übernahme von Umzugskosten nach den Bestimmungen des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) beantragen. Dazu muss dir jedoch eine schriftliche Zusage auf
Umzugskostenvergütung (UKV) vorliegen.
Eine Umzugskostenvergütung kann dir gemäß § 4 Abs. 3 BUKV für Umzüge aus Anlass der Beendigung des Dienstverhältnisses zugesagt werden, wenn:
- ein Verbleiben an Grenzorten, kleineren abgelegenen Plätzen oder Inselorten nicht zumutbar ist ODER
- in den vorausgegangenen zehn Jahren mindestens ein Umzug mit Zusage der Umzugskostenvergütung an einen anderen Ort durchgeführt wurde.
Die Umzugskostenvergütung im Rahmen des Dienstzeitendes wird allerdings nur gewährt, wenn du innerhalb von
zwei Jahren nach Beendigung des Dienstverhältnisses umziehst. Sie wird nicht gewährt, wenn das Dienstverhältnis aus Disziplinargründen oder zur Aufnahme einer anderen Tätigkeit beendet wurde.
Die Umzugskostenvergütung wird nach Beendigung des Umzuges gewährt und kann folgende Bestandteile umfassen:
- Beförderungsauslagen,
- Reisekosten,
- Mietentschädigung,
- andere Auslagen,
- Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen,
- Auslagen im Rahmen von Sonderfällen.